Freigabe einer hinterlegten Sicherheit nach Insolvenz

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wimo52
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#1

27.05.2008, 11:32

hallo
ich habe folgendes problem:

ein gegen sicherheit vorläufig vollstreckbares urteil liegt vor. sicherheit wurde hinterlegt und vollstreckung verlief negativ.

wir haben dann insolvenzantrag gegen die beklagte gestellt. dem antrag wurde das urteil im original seinerzeit beigefügt. dieses verfahren läuft auf hochtouren. ein vorläufiger insolvenzverwalter ist bestellt.

das urteil ist natürlich zwischenzeitlich rechtskräftig (allerdings steht kein rechtskraftvermerk drauf) und ich hätte gerne die sicherheit von der hinterlegungsstelle zurück (über 24.000,00 eur!!!)

wie gehe ich nun vor? muss erst einmanl rechtskraft bescheinigt werden? wenn ja, wende ich mich dann an das insolvenzgericht? oder an den vorläufigen insolvenzverwalter, um den titel zurückzuordern? brauche ich überhaupt eine freigabeerklärung oder den originaltitel um die sicherheit zurückzuholen? oder stelle ich nur einen antrag bei der hinterlegungsstell und die schauen, ob rechtskraft eingetreten ist?

ich hab keinen plan....

vielen dank schon mal im voraus
wimo
Bianca
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#2

27.05.2008, 11:45

ich bin mir auch nicht ganz sicher, würde aber zuerst das urteil vom amtsgericht (insogericht) zurückfordern, danach den rechtskraftvermerk holen und dann die sicherheit zurückfordern. ich glaube, der hinterlegungsstelle ist das alles egal, die kümmert sich bestimmt um nix.

liebe grüße

bianca
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