Vollstreckung aus Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Suppenhuhn1985
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 21.06.2007, 16:27
Wohnort: Wuppertal

#1

21.05.2008, 11:51

Hallo ihr Lieben,

da in meiner Kanzlei nie vollstreckt wird (Aktien- und Kapitalanlagenrecht), muss ich euch leider eine fast schon peinliche Frage stellen:

Sachverhalt:

Es wurde ein Vergleich geschlossen, wonach die Klagen zurückzunehmen sind und die Gegenseite die Prozesskosten in Höhe des Gegenstandswertes von 60.000 € übernehmen muss.

Ich habe die Gegenseite mehrfach mit Rechnung aufgefordert, die Kosten des Gerichtsverfahrens, welche ich ebenfalls in Rechnung gestellt habe, zu zahlen. Diese Schreiben wurden jedoch scheinbar ignoriert. Jetzt ist es uns zuviel und mein Chef will vollstrecken. Ich habe jetzt die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches vor mir liegen (heute vom Gericht zugesandt), in welchem jedoch die uns zustehenden Kosten nicht detailliert dargestellt, sondern nur mit folgendem Satz im Vergleich enthalten sind: "Die Beklagte verpflichtet sich, keinen Kostenantrag zu stellen und die Prozesskosten der Kläger auf der Basis eines Gegenstandswertes von 60.000 € zu übernehmen."

Was mache ich jetzt? Den Vergleich zustellen muss ich noch, aber wie kann ich dann daraus vollstrecken, da die Kosten ja nicht genau gerichtlich festgelegt sind, wie z. B. bei einem KfB.

Ich bin leicht verwirrt und brauche eure Hilfe, weil mein Chef mir schon im Nacken sitzt.

Danke
StineP

#2

21.05.2008, 11:54

Es wurde ein Vergleich geschlossen, wonach die Klagen zurückzunehmen sind und die Gegenseite die Prozesskosten in Höhe des Gegenstandswertes von 60.000 € übernehmen muss.
Du solltest mal nen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht machen. Oder seid Ihr die Beklagten?
Suppenhuhn1985
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 21.06.2007, 16:27
Wohnort: Wuppertal

#3

21.05.2008, 12:02

Ich hätte einen KfB ja auch beantragt, aber mein Chef sagt, dass wir ja einen Vergleich haben und aus diesem vollstrecken müssten. Wir sind Kläger!
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4848
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#4

21.05.2008, 12:02

du musst Kostenfestsetzung beantragen. Aus dem Vergleich kannst Du die Kosten nicht vollstrecken.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4848
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#5

21.05.2008, 12:03

Suppenhuhn1985 hat geschrieben:Ich hätte einen KfB ja auch beantragt, aber mein Chef sagt, dass wir ja einen Vergleich haben und aus diesem vollstrecken müssten. Wir sind Kläger!
Wo sieht er denn den vollstreckungsfähigen Inhalt? Dann hätte er im Termin die Kosten ausrechnen sollen und den Betrag aufnehmen sollen, dann hättest Du aus dem Vergleich vollstrecken können. Er hat ja im Prinzip nur die Kostenentscheidung mit in den Vergleich aufgenommen.
Suppenhuhn1985
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 21.06.2007, 16:27
Wohnort: Wuppertal

#6

21.05.2008, 12:04

@mrsgoalkeeper

Das meine ich nämlich auch. Gut, dass ihr mir zustimmt. Ich dachte schon, ich wäre total bescheuert.
Benutzeravatar
Bergzieglein
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 07.01.2008, 14:57
Wohnort: BaWü

#7

21.05.2008, 12:05

:zustimm
von nichts kommt nichts
Brillenschlange
Forenfachkraft
Beiträge: 148
Registriert: 10.06.2007, 23:14
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Bayern

#8

21.05.2008, 12:06

Auf alle Fälle KFA mit vollstreckbarem Beschluss beantragen u. aus diesem dann die Vollstreckung betreiben. Aus dem Vergleich kann man nix vollstrecken.
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#9

21.05.2008, 12:14

Ich würde auch auf jeden Fall die Kostenfestsetzung beantragen. Aus dem KfB können dann die Kosten vollstreckt werden.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Antworten