Hallo ihr Lieben,
da in meiner Kanzlei nie vollstreckt wird (Aktien- und Kapitalanlagenrecht), muss ich euch leider eine fast schon peinliche Frage stellen:
Sachverhalt:
Es wurde ein Vergleich geschlossen, wonach die Klagen zurückzunehmen sind und die Gegenseite die Prozesskosten in Höhe des Gegenstandswertes von 60.000 € übernehmen muss.
Ich habe die Gegenseite mehrfach mit Rechnung aufgefordert, die Kosten des Gerichtsverfahrens, welche ich ebenfalls in Rechnung gestellt habe, zu zahlen. Diese Schreiben wurden jedoch scheinbar ignoriert. Jetzt ist es uns zuviel und mein Chef will vollstrecken. Ich habe jetzt die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches vor mir liegen (heute vom Gericht zugesandt), in welchem jedoch die uns zustehenden Kosten nicht detailliert dargestellt, sondern nur mit folgendem Satz im Vergleich enthalten sind: "Die Beklagte verpflichtet sich, keinen Kostenantrag zu stellen und die Prozesskosten der Kläger auf der Basis eines Gegenstandswertes von 60.000 € zu übernehmen."
Was mache ich jetzt? Den Vergleich zustellen muss ich noch, aber wie kann ich dann daraus vollstrecken, da die Kosten ja nicht genau gerichtlich festgelegt sind, wie z. B. bei einem KfB.
Ich bin leicht verwirrt und brauche eure Hilfe, weil mein Chef mir schon im Nacken sitzt.
Danke
Vollstreckung aus Vergleich
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Du solltest mal nen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht machen. Oder seid Ihr die Beklagten?Es wurde ein Vergleich geschlossen, wonach die Klagen zurückzunehmen sind und die Gegenseite die Prozesskosten in Höhe des Gegenstandswertes von 60.000 € übernehmen muss.
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Ich hätte einen KfB ja auch beantragt, aber mein Chef sagt, dass wir ja einen Vergleich haben und aus diesem vollstrecken müssten. Wir sind Kläger!
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du musst Kostenfestsetzung beantragen. Aus dem Vergleich kannst Du die Kosten nicht vollstrecken.
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Wo sieht er denn den vollstreckungsfähigen Inhalt? Dann hätte er im Termin die Kosten ausrechnen sollen und den Betrag aufnehmen sollen, dann hättest Du aus dem Vergleich vollstrecken können. Er hat ja im Prinzip nur die Kostenentscheidung mit in den Vergleich aufgenommen.Suppenhuhn1985 hat geschrieben:Ich hätte einen KfB ja auch beantragt, aber mein Chef sagt, dass wir ja einen Vergleich haben und aus diesem vollstrecken müssten. Wir sind Kläger!
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Das meine ich nämlich auch. Gut, dass ihr mir zustimmt. Ich dachte schon, ich wäre total bescheuert.
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Auf alle Fälle KFA mit vollstreckbarem Beschluss beantragen u. aus diesem dann die Vollstreckung betreiben. Aus dem Vergleich kann man nix vollstrecken.
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
Ich würde auch auf jeden Fall die Kostenfestsetzung beantragen. Aus dem KfB können dann die Kosten vollstreckt werden.
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