Adresse in Titel falsch - umschreiben lassen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Mecki
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 29.11.2007, 10:23

#1

13.05.2008, 15:48

Hallo!
Wir haben gegen unseren Mandanten einen KFB erwirkt und einen ZV-Auftrag erteilt. Nun hat uns die GVZin den Titel zurückgeschickt, weil die Adresse falsch ist. Dort wohnt wohl nur der Bruder. Muss ich den KFB umschreiben lassen oder reicht es, wenn ich den ZV-Auftrag neu mit richtiger Adresse erteile?
Schon mal lieben Dank für eure Hilfe!

Achso, und was ist mit den Kosten der GVZin? und unsere Gebühren?
Benutzeravatar
charly03
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1678
Registriert: 31.10.2006, 15:19
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#2

13.05.2008, 15:53

ZV-Auftrag neu mit richtiger Anschrift ist völlig ausreichend.

Überleg mal, wie oft du einen Titel umschreiben lassen müsstest, wenn der Schuldner alle zwei Jahre innerhalb der 30 möglichen Jahre umzieht ;)
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Benutzeravatar
heicla
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 340
Registriert: 20.02.2008, 12:07
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hanau

#3

13.05.2008, 15:53

Ich denke, es reicht, wenn du einen neuen ZV an die neue Adresse machst. (Als Beispiel: Der Schuldner kann ja auch einfach nur umgezogen sein).

Die Kosten der GVZin müssen auf jeden Fall erstattet werden und in der Forderungsaufstellung würde ich auch alles aufnehmen.

Andere Frage:
War euch die richtige Adresse eures Mandanten schon vorher bekannt, oder habt ihr sie erst durch die GVZin erhalten?

Ich lasse mich auch gerne belehren, wenn ich falsch liegen sollte.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#4

13.05.2008, 15:53

:zustimm charly Wäre ja noch schöner!
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Mecki
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 29.11.2007, 10:23

#5

13.05.2008, 15:59

Wir hatten vorher nur die Adresse. Die Mandantin hat einen Onlineshop betrieben, die ganze Korrespondenz lief aber über die Anschrift vom Bruder mit dem Namen unserer Mandantin. Wussten nicht, dass sie dort gar nicht wohnt.
Benutzeravatar
heicla
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 340
Registriert: 20.02.2008, 12:07
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hanau

#6

13.05.2008, 16:03

Ergo:
Ihr habt bei eurem ZV alles richtig gemacht und eure Mandantin hat die gesamten Kosten der ZV zu tragen.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
Mecki
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 29.11.2007, 10:23

#7

13.05.2008, 16:04

Ok. Dankeschön für die schnellen Antworten!!!
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#8

13.05.2008, 18:17

Ciara hat geschrieben::zustimm charly Wäre ja noch schöner!
Genau! :lol: :lol:
Da könnte ja schließlich jeder kommen... :lol:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten