ZV-Antrag
Wir haben einen ZV-Auftrag vom Gericht zurück bekommen, mit dem Hinweis, dass die Straße des Schuldners nicht existent ist. Wenn ich jetzt einen neuen ZV-Auftrag raus schicke, entstehen uns dann die Gebühren trotzdem noch einmal bzw. zum zweiten Mal? Zumal wir uns ja vorher hätten erkundigen können, ob es die Straße wirklich gibt
- butterflybabe
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Wie ist denn die falsche Straße "zustandegekommen"?
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Die Gebühren entstehen nicht zweimal, es ist ja eine Angelegenheit. Der ZV-Auftrag wurde ja nicht durchgeführt. Entstehen hier jedoch weitere Kosten (EMA usw.), können die in den neuen ZV-Auftrag mit hereingenommen werden.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Gebühren nur 1 x
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ich muss einen Antrag auf zwangsvollstreckung einreichen.. das verfahren wurde vor dem arbeitsgericht geführt.. Nun habe ich einen vergleich dass der beklagte an den kläger (wir) ..... € zahlen muss.
Wo muss ich dann nun den antrag auf zv einreichen, im wohnort wo der antragsgegner wohnt oder wo? Danke im voraus!
Wo muss ich dann nun den antrag auf zv einreichen, im wohnort wo der antragsgegner wohnt oder wo? Danke im voraus!