Pfändung Selbständiger; Fragen v. Drittschu.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dagmar
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#1

10.04.2008, 16:28

Lange ist es her, aber ich habe mal wieder eine/mehrere Fragen! :)

Hi Ihr Vollstreckungsprofis! :)

Ich habe die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei einem saisonweise Beschäftigten gepfändet. Jetzt hat mir die Drittschuldnerin eine Reihe von Fragen gestellt, die ich irgendwie nicht beantworten kann. :cry: Stehe total auf dem Schlauch. :?: Habe schon alle mir vorliegenden Bücher gewälzt, aber komme auf keinen grünen Zweig. :oops:

Vielleicht hab ihr eine Idee dies zu beantworten bzw. muss ich das überhaupt? :o Müsste die Drittschuldnerin sich nicht juristische Hilfe holen, wenn sie die Drittschuldnererklärung nicht abgeben kann. Sie hat mir jetzt folgende Fragen gestellt:

Inwieweit sind Steuerzahlungen (USt., EKSt.) betroffen? Bescheid des FA ergeht erst am Jahresende, bleiben diese grundsätzlich unberührt?

Sind Vorsorgeaufwendungen (private Krankenvers./Selbstbehalt) betroffen?

Müssen Zahlungen monatlich geleistet werden (Höhe der Zahllast wird erst am Jahresende festgestellt)?


Danke schon im voraus.

Viele Grüße
Dagmar

P.S. Irgendwie komme ich immer mit so bescheuerten Sachen an. :roll:
StineP

#2

10.04.2008, 17:14

DS = Finanzamt?
Inwieweit sind Steuerzahlungen (USt., EKSt.) betroffen? Bescheid des FA ergeht erst am Jahresende, bleiben diese grundsätzlich unberührt?
Na wenn diese gepfändet wurden, dann sind sie natürlich auch in voller Höhe und auch zum Jahresende betroffen. (Kenne deinen Auftrag leider nicht)

Sind Vorsorgeaufwendungen (private Krankenvers./Selbstbehalt) betroffen?
850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO: unpfändbar.

Müssen Zahlungen monatlich geleistet werden (Höhe der Zahllast wird erst am Jahresende festgestellt)?
Leistungen erfolgen bei Auszahlung/Abrechnung mit Schuldner.
Dagmar
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#3

11.04.2008, 10:34

Danke StineP für Deine Antwort.

Manchmal stehe ich echt auf dem Schlauch. :D

DS = Arbeitgeber

Ich werde wohl nicht drum herum kommen Anfang nächsten Jahres noch eine PÜ zu machen für die ESt. und USt. :D

Pfändung bei Selbständigen finde ich bes...... :D

Nochmal danke, hilft mir schon weiter.

Wünsch Euch noch ein wunderschönes Wochenende

Viele Grüße
Dagmar
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