Drittschuldnererklärung bei Insolenz????

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

08.04.2008, 14:58

Hallo zusammen,

hab leider nicht so viel erfahrungen mit Insolvenzen, also hoffe ich ihr könnt mir helfen.

Es geht um Unterhalt. Der Vater der Kinder zahlt den Unterhalt an die 4 kinder und den nachehelichen Unterhalt nicht.

Er hat offiziell insolvenz angemeldet und die Firma, die er hat ist einfach auf seine Mutter umgeschrieben. Er ist da so quasi angestellt.

Haben also eine Gehaltspfändung gemacht bei "seiner" Firma. Auf den PfüB kam keine Reaktion, so dass ich einfach mal telefonisch blöd nachgefragt hab, wo die Drittschuldnererklärung bleibt. Die "nette" Dame am Telefon sagte mir, ich solle mich an den Insolvenzverfalter wenden.

Is das richtig????

Müssen die keine Drittschuldererklärung abgeben?

Nur weil der "Arbeitnehmer" Insolvenz angemeldet hat, muss der "Arbeitgeber" doch Auskunft erteilen, oder?

Hoffe ihr habt ne positive Antwort für mich.

LG Sanni
QueenMum

#2

08.04.2008, 15:03

need more input.

grundsätzlich sind einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen während der dauer des insolvenzverfahrens und der wohlverhaltensperiode nicht zulässig.

als unterhaltsgläubiger könnt ihr jedoch den teil der laufenden bezüge pfänden, der für andere gläubiger nicht pfändbar ist (= differenz zwischen notwendigem selbstbehalt und pfändungfreibetrag).

habt ihr den pfüb auch so beantragt (also mit herabgesetzten pfändungsgrenzen)?
Kordu

#3

08.04.2008, 15:05

:dafuer QueenMum

Aber trotz allem bin ich der Meinung, dass der Drittschuldner eine Erklärung abgeben muss, egal ob der Schuldner insolvent ist oder nicht.
Gast

#4

08.04.2008, 15:06

Ich habe auch mal eine Frage dazu:

Pfände ich die laufenden Bezüge beim InsoVerwalter oder beim Drittschuldner z.B. Arbeitgeber??

Isch habe nämlich gleiches Problem.
Sanni
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#5

08.04.2008, 15:33

@queenmum

Hmmmm, ne Kollegin hat den PfüB gemacht, weil ich krank war... Der PfüB is aber "normal" beantragt worden.

Muss dann da ein Zusatz rein?

Meinst du ich soll die Pfändung zurück nehmen und ne neue machen?
Sanni
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#6

09.04.2008, 08:47

Hallo nochmal,

muss nochmal fragen, meint ihr, der Arbeitgeber muss trotzdem ne Drittschuldnererklärung abgeben?
Autotextkönigin
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#7

09.04.2008, 20:35

@sanni: Der DS muß eine Erklärung abgeben, der PfÜB ist ja nun mal in der Welt, das kann nicht auf den InsV abgewälzt werden. Danach solltet ihr den aber irgendwie schleunigst zurücknehmen. Ihr müßt in den (höheren) Unterhaltsbereich reinpfänden (850 h glaube ich), sonst bekommt ihr gar nichts.
Denn: der "normale" pfändbare Anteil vom Lohn geht an den Insolvenzverwalter.
@Schlaubi - was soll das bringen? Der pfändbare Anteil vom Lohn ist an den InsV abgetreten. Das ist eine Nullnummer, die zusätzliche Kosten verursacht, es sei denn, ihr habt Unterhaltsforderungen oder eine Deliktsforderung, dann kann nach 850 h (s.o.) gepfändet werden. DS ist der Arbeitgeber.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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Kellerkind
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#8

10.04.2008, 08:20

Das ist 850 f ZPO.

Gruß Steffi
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