Hallo zusammen,
noch eine Inso-Frage (nie was damit zu tun gehabt und plötzlich liegt alles auf meinem Tisch...)
ZV durchgeführt, GVZ teilt Inso mit, bei den Inso-Bekanntmachungen finde ich folgenden Text:
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen:
Über das Vermögen
des SCHULDNER
wurde am DATUM, 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Treuhänder (§ 313 InsO): RA
Anmeldefrist: 09.07.2007.
Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren: 09.08.2007.
Kann ich noch unsere Forderung anmelden? Bzw. was ist jetzt generell zu tun? Mahnverfahren begann im Mai 07, VB am 27.06.07 erlassen.
Danke schonmal!
Saskia
Insolvenz bekannt geworden, Anmeldefrist Sept 07
- butterflybabe
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Du kannst sie nachträglich anmelden. Hat euer Mdt da sicher keine Post bekommen?
- Puschelchen
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man bekommt nich immer post als gläubiger, wenn man nicht als gläubiger verzeichnet ist...aber man kann dann nach bekanntwerdung nachträglich anmelden, man steht dann halt nur ziemlich hinten auf der liste
Danke erstmal!
Ist unsere eigene Forderung ./. Mdt. Sollten uns mal regelmäßig die Bekanntmachungen im Bezirk zu Gemüte führen...
Also Beschluss anfordern oder direkt den Treuhänder anschreiben oder Gericht? Bislang habe ich, wenn ich mal ne Forderung anzumelden hatte, ein Schreiben bekommen, von allein noch nie was gemacht.
Ist unsere eigene Forderung ./. Mdt. Sollten uns mal regelmäßig die Bekanntmachungen im Bezirk zu Gemüte führen...
Also Beschluss anfordern oder direkt den Treuhänder anschreiben oder Gericht? Bislang habe ich, wenn ich mal ne Forderung anzumelden hatte, ein Schreiben bekommen, von allein noch nie was gemacht.
- Kellerkind
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Am besten du rufst bei Insolvenzverwalter oder Insolvenzgericht an und lässt dir sagen, ob das Verfahren bereits eingestellt wurde. Sollte dies der Fall sein, kannst du deine Forderung nicht mehr anmelden. Ansonsten kannst du nachmelden; kostet allerdings 15 Euro.
Gruß Steffi
Gruß Steffi
Die Zwangsvollstreckung muss im Zweifelsfall erst mal ruhen (sollte in der Inso-Bekanntmachung auch drin stehen).
Jetzt bleibt erst mal nur, die Forderung noch (nachträglich) anzumelden - inklusiver aller Kosten, die durch die ZV entstanden sind.
Die nachträgliche Anmeldung kostet auch noch mal - ich meine 15,00 Euro.
Du kannst natürlich auch vorher beim InsV nachfragen, wie weit das Verfahren ist. Wenn die Gefahr besteht, dass sowieso bald mangels Masse abgewiesen wird, bringt eine nachträgliche Anmeldung nur Arbeit und Kosten.
Jetzt bleibt erst mal nur, die Forderung noch (nachträglich) anzumelden - inklusiver aller Kosten, die durch die ZV entstanden sind.
Die nachträgliche Anmeldung kostet auch noch mal - ich meine 15,00 Euro.
Du kannst natürlich auch vorher beim InsV nachfragen, wie weit das Verfahren ist. Wenn die Gefahr besteht, dass sowieso bald mangels Masse abgewiesen wird, bringt eine nachträgliche Anmeldung nur Arbeit und Kosten.
Viele Grüße
ich
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