Beschluss nach § 278 VI ZPO
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- Forenfachkraft
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Die Vergleiche nach 278 VI ZPO werden durch Beschluss gefasst und von Amts wegen zugestellt. Eine Zustellung im Parteibetrieb erfolgt nicht
Vergleiche werden nicht von Amts wegen zugestellt. Die vollstreckbare Ausfertigung muss von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden.
Die 2-Wochen-Frist muss abgewartet werden, vgl. § 798 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 798 ZPO.
Die 2-Wochen-Frist muss abgewartet werden, vgl. § 798 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 798 ZPO.
wenn Gegenseite durch Anwalt vertreten wird, dann Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Wenn Gegenseite nicht durch Anwalt vertreten wird, dann Zustellung durch GV
so ist es Bärchen. Das ergibt sich doch auch schon aus dem Vorliegen der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleiches. Ist ein Zustellungsvermerk drauf? Nein! Also bleibt ja nur die Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Wer bekommt denn schon eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt ohne Zustellungsvermerk und dann soll die von Amts wegen zugestellt werden? Wie soll das bitteschön in der Praxis ablaufen. Duch Übersendung einer zweiten vollstr. Ausfertigung?
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Ich stimme nicht zu.
"Normale" Vergleiche werden im Parteibetrieb von Anwalt zu Anwalt bzw. wenn kein Vertreter vorhanden ist, durch GV zugestellt.
Bei einem Vergleich durch Beschluss nach § 278 VI ZPO ist es anders. Da stellt das Gericht von amts wegen zu. Ich hatte schon mehrere hundert Vergleiche nach § 278 ZPO und alle waren zugestellt.
Wenn die Zustellbescheinigung fehlt, einfach ans Gericht zurücksenden
"Normale" Vergleiche werden im Parteibetrieb von Anwalt zu Anwalt bzw. wenn kein Vertreter vorhanden ist, durch GV zugestellt.
Bei einem Vergleich durch Beschluss nach § 278 VI ZPO ist es anders. Da stellt das Gericht von amts wegen zu. Ich hatte schon mehrere hundert Vergleiche nach § 278 ZPO und alle waren zugestellt.
Wenn die Zustellbescheinigung fehlt, einfach ans Gericht zurücksenden
Also meine gerichtlichen Vergleiche wurden jedenfalls noch nie vom Gericht zugestellt und von denen haben wir leider auch zu genüge. Und zurückschicken hat ne Kollegen mal versucht, kam zurück mit dem Vermerk, dass der Vergleich nicht von Amts wegen zugestellt wird.