Abgesonderte Befriedigung - Vermieter/Verwaltung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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charlie123
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#1

14.03.2008, 14:00

Hab kaum Ahnung vom InsO-Recht. :roll:
Soll nun Forderungsanmeldung in einer Mietsache machen. :schreib
Der Vermieter wird durch eine Verwaltung vertreten.

Sind die ausstehenden Mieten als Forderung eine "Abgesonderte Befriedigung" ? Diesen Punkt gibt es ja in dem Formular zur Anmeldung.

Wenn ja, wie kann ich das begründen?

Danke, danke, danke. :D
Bianca
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#2

14.03.2008, 14:01

nein, ist es nicht :)
charlie123
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#3

14.03.2008, 14:02

wow
das ging ja super schnell! :shock:
Danke!! :D
Gast

#4

19.03.2008, 13:00

Was ist denn dann mit dem Vermieterpfandrecht ihr Lieben????? Dies kann auch im InsO-Verfahren geltend gemacht werden!!!!
charlie123
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#5

19.03.2008, 14:54

also doch
an sowas hätte ich evtl. gedacht. weiß es aber nicht.
also kreuze ich doch "ja" an und welche Begründung habe ich dann?
muss man viel schreiben oder Nachweise bringen??
Gast

#6

19.03.2008, 16:58

Begründung Vermieterpfandrecht, Nachweis unterschriebener Mietvertrag (in Kopie reicht). Ob es hinterher etwas nützt, kommt selbstverständlich auf den genauen Sachverhalt an, aber schaden tut es Eurem Mandanten auf keinen Fall im Gegenteil, es besteht ja die Möglichkeit, dass doch noch Geld fließt, was nicht den normalen Tabellengläubigern zusteht. Solltet ihr bezüglich Eures Vermieterpfandrechtes nicht mehr unternehmen, dann teilt ihr dem InsO-Verwalter einfach mit in welcher Höhe ihr mit Eurer Forderung ausgefallen seid und nehmt am Ende des Verfahrens an der normalen Ausschüttung für Insolvenzgläubiger teil (sofern es eine Masse gibt).

Ich denke so habt Ihr alles zu Gunsten Eures Mandanten getan....

Ich hoffe, dass war jetzt net zu kompliziert umschrieben, wenn ja schon mal ein großes :sorry
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