Ich habe schon wieder eine Problemakte auf meinem Tisch und brauche bezüglich einer Insolvenzsache mal Euere Hilfe.
Im Wege der Zwangsvollstreckung wurde mir durch den Gerichtsvollzieher mitgeteilt, dass über das Vermögen des Schuldner bereits im Jahre 2005 das Insolvenverfahren eröffnet wurde.
Von diesem Insolvenzverfahren hatte uns im Jahre 2005 keine informiert, so dass hier die Forderung des Mandanten auch nicht angemeldet werden konnte. Uns wurde nur bekannt, dass der Schuldner ebenfalls 2005 die e.V. geleistet hat und somit war die Akte hier erstmal auf "Eis" gelegt.
Hat sich die Forderung des Mandanten somit erledigt oder wie ist das, wenn wir nicht über die Eröffnung des Insolvenverfahrens informiert worden sind?
Habe bezüglich des Insolvenzrechtes noch einige Lücken.
Bitte um Eure Hilfe
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