ZV war erfolglos, Schuldner hat jedoch Kautionsansprüche

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ernie

#11

14.03.2008, 20:06

Auch wenn Du heute mit der Pfändung der Mietkaution kein "schnelles" Geld machen kannst, ist es wenigstens die Sicherung des Anspruchs.

Verknüpf die Pfändung der hinterlegten Mietkaution aber gleich mit den Guthaben aus Neben-/Betriebskostenabrechnungen.

Warum rufst Du nicht mal beim zuständigen Katasteramt an und erkundigst Dich dort nach dem Namen des Eigentümers des vom Schuldner bewohnten Objekts?
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Grummelinchen
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#12

15.03.2008, 19:40

Vor diesem Problem stand ich auch mal. Hab das dann so gelöst:

Hab unter www.dastelefonbuch.de geguckt, was noch so für Personen in dem Haus des Schuldners wohnen und hab da einfach mal auf gut Glück bei irgendjemanden angerufen und gesagt, ich hätte Interesse an ´ner Wohnung oder so, und hab gefragt, ob die mir mal die Adresse oder wenigstens Telefonnummer vom Vermieter/Hausverwaltung sagen könnten. Hat auch funktioniert. Is zwar nich die netteste Variante, aber klappt manchmal. :wink:
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_steffi_

#13

15.03.2008, 19:43

Hihi, Grummelinchen, dass ist guuuuut.....
Hach, dich möcht dich nicht als Sch an der Backe haben.....
;-)

LG
Steffi
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Grummelinchen
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#14

15.03.2008, 19:52

_steffi_ hat geschrieben:Hihi, Grummelinchen, dass ist guuuuut.....
Hach, dich möcht dich nicht als Sch an der Backe haben.....
;-)

LG
Steffi
Ich mich ehrlich gesagt auch nich. :)
War schon des öfteren über mich und meine kuriosen Einfälle, um an irgendwelche Infos zu kommen, selber geschockt. :D
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_steffi_

#15

15.03.2008, 20:07

Ich werd mal anklingeln, wenn mich meine Weisheiten verlassen.

LG
Steffi
rosa

#16

15.03.2008, 20:25

ja das problem beim kaution pfänden ist immer das, dass der schuldner ja kenntnis davon erlangt und dann einfach die letzten zwei mieten nicht zahlt und somit die kaution auf die forderung des vermieters verrechnet wird sodass ja nicht der böse gläubiger das guite geld bekommt, hab ich schon soooo oft erlebt, ätzend
aber ich würde mal echt schauen, ob man da nicht eine nachbesserung der ev beantragen kann, wegen der anschrift des vermieters mein ich...
kann mich nicht auch ins grundbuch gucken, wer eigentümer ist, eigentümer = vermieter??!!!
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#17

15.03.2008, 20:29

_steffi_ hat geschrieben:Ich werd mal anklingeln, wenn mich meine Weisheiten verlassen.

LG
Steffi
Klar, kein Thema. Schick mir dann einfach ´ne PN. :wink:
Tja, man tut halt was man kann für die Mandanten.

@Immi :zustimm
hinsichtlich der Nachbesserung der EV, falls man die Anschrift des Vermieters wirklich gar nich rausbekommen sollte. Is dann natürlich die "legale" Variante. :lol:
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Sonne
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#18

15.03.2008, 23:07

Wie schon erwähnt, kann sein, dass der Vermieter selbst Ansprüche erhebt.

Bis zu 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses kann das Geld einbehalten werden und so auch ggf. mit einer Betriebskostenabrechnung, Mietschulden, etc. verrechnet werden.
_steffi_

#19

16.03.2008, 09:53

Halli hallo,

das Risiko, das vorrangige Ansprüche bestehen, hat man bei einer Kontenpfändung und bei Gehalt auch, ist doch aber noch lange kein Grund nicht das Konto zuzumachen bzw. dem Arbeitgeber keinen Pfüb zukommen zu lassen. Deswegen denke ich was geht, das geht. Je mehr Anhaltspunkte man hat, desto mehr kann man machen, wenn der Mdt mitmacht bzw. der STreitwert hoch genug ist.

LG
Steffi
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