PfüB der nur an Drittschuldner zugestellt! Vollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jennifer88
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#1

07.03.2008, 10:45

Hallo,

wir haben einen PfüB vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dieser konnte aber nur an den Drittschuldner(Bank) zustellen und nicht an den Schuldner selbst. Kann man trotzdem vollstreckung oder muss der Schuldner vorher Kenntnis haben und wir müssen erst eine EMA Anfrage machen?

Könnt ihr mir evtl. auch verraten welche Quellen ihr habt?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten
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petramaus
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#2

07.03.2008, 10:47

Pfüb ist mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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tobik9
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#3

07.03.2008, 10:48

Die Pfändung greift doch trotzdem.

Er wird es sicherlich merken, wenn er Geld abheben möchte.

Ich würde erstmal die Drittschuldnererklärung abwarten, vielleicht steht da ja ne neue Adresse.

Lg
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#4

07.03.2008, 10:50

Nein, der Pfüb ist mit Zustellung an den Dritschuldner wirksam.

Hierzu:

§ 829
Pfändung einer Geldforderung

(2) Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post.

(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Kordu

#5

07.03.2008, 10:53

:zustimm

PfüB mit Zustellung an Drittschuldner wirksam.

Für Wirksamkeit der Pfändung ist die Zustellung an den Schuldner unwesentlich (BGH NJW 2000, 730; RG JW 1900, 426; Zöller, ZPO, 25. Auflage, Rn. 15).
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butterflybabe
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#6

07.03.2008, 11:36

:zustimm DS reicht, an Schuldner muss nicht sein.
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Bino
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#7

07.03.2008, 13:39

Es wird nur "empfohlen", die ZU an den Sch nachzuholen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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