Haben einen KFB, auf welchen die Gegenseite bereits gezahlt hat. Allerdings sind insgesamt noch 0,46 EUR zur Zahlung offen, da nicht alle Zinsen gezahlt wurden.
Da wir für unsere Mandantschaft schon über Jahre Rechtsstreite gegen diesen Gegner führen, will mein Chef jetzt wegen diesem Differenzbetrag einen Pfüb beantragen lassen. Man will die einfach nur ärgern. Einwendungen meinerseits dagegen, dass das einfach nur unwirtschaftlich, bescheuert, zeitraubend und einfach nur ärgerlich ist, sind ihm egal.
![Fluch-Smiley :fluch](./images/smilies/fluch.gif)
Jetzt meine Frage. Gibt es nicht vielleicht einen Mindestwert. Ich gehe nämlich stark davon aus, dass mir der Rechtspfleger den Antrag einmal kräftig um die Ohren haut.
![Extrem-wütend-Smiley :wut](./images/smilies/wut.gif)