Kompletter Vorname vom GF für MB?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MarinaS.
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#11

26.02.2008, 13:36

BIn mir eigentlich sicher, dass es beim MB reicht, wenn man nur Geschäftsführer schreibt. WEiß natürlich nicht ob das alle Mahngerichte durchgehen lassen.
Gruß
Eure Marina
Bärchen

#12

26.02.2008, 13:52

Nur als Vertreter "Geschäftsführer" schreiben? Das hab ich wiederum noch nicht gehört. Also Nachnamen klar, aber kompletter Vorname, da bin ich mir nicht sicher.

@MarinaS.
Aber man muss doch zumindest den Nachnamen angeben.
Wo soll das denn stehen?
MarinaS.
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#13

26.02.2008, 13:54

Ja also ich glaube das es reicht, wenn ich nur das Wort "Geschäftsführer" angebe, ohne Namen. Also beim Pfüb, weiß ich 100%ig dass das so klappt.
Gruß
Eure Marina
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petramaus
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#14

26.02.2008, 13:56

Hhm, ich hatte mal nen MB beantragt gegen eine GmbH, wo ich auch nur beim GF-Name angegeben hab H. petramaus. Ging ohne Probleme durch.
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#15

26.02.2008, 13:59

im MB geben wir notfalls dann N. Meier oder so an
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cosmicmoon
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#16

26.02.2008, 14:58

Hallo Leute,

bei eingetragenen Gesellschaften besteht die Möglichkeit das Handelsregister online einzusehen!!! Das kostet pro abgerufenem Dokument EUR 4,50.

Einmal die Kanzlei dort anmelden und Deutschlandweit ist die HR-Abfrage möglich ohne teuere Firmenprofile anfordern zu müssen!!!

www.handelsregister.de

Übrigens ist es im Mahnbescheid ausreichend "Geschäftsführer" anzugeben. Der Name muss nicht zwingend angegeben sein.
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#17

26.02.2008, 14:59

Na ja, was soll schon passieren - außer dass moniert wird. Wenn es keine Fristsache ist dann würde ich es einfach mal probieren nur den Anfangsbuchstaben anzugeben. Wäre nett, wenn Du uns auf dem laufenden halten könntest. Wegen meiner Sache wäre ich schon daran interessiert, ob der MB durchgeht oder nicht.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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#18

26.02.2008, 15:07

auf den auszug aus dem hr wäre ich auch gekommen...
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skugga
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#19

26.02.2008, 15:46

Wenn ich mich recht entsinne, hab ich bereits vor einigen Jahren "Heißa" gebrüllt, als ich erfahren habe, dass es inzwischen reicht, "vertreten d. d. GF" in den MB zu schreiben. Vorher hatte ich nämlich auch öfter mal das Problem mit Scherzkeksmandantschaft, die eher keine Angaben zu ihren Gegnern hatten (wobei das mit dem GF auch nur die Hälfte rausgerissen hat... "Blumenladen im HBf" (Beispielfirmierung) als gegnerische Einzelfirma kam besonders gut... grrrr...)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#20

26.02.2008, 15:57

hhihi ja das kenn ich :D
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