Kompletter Vorname vom GF für MB?
Nur als Vertreter "Geschäftsführer" schreiben? Das hab ich wiederum noch nicht gehört. Also Nachnamen klar, aber kompletter Vorname, da bin ich mir nicht sicher.
@MarinaS.
Aber man muss doch zumindest den Nachnamen angeben.
Wo soll das denn stehen?
@MarinaS.
Aber man muss doch zumindest den Nachnamen angeben.
Wo soll das denn stehen?
- petramaus
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Hhm, ich hatte mal nen MB beantragt gegen eine GmbH, wo ich auch nur beim GF-Name angegeben hab H. petramaus. Ging ohne Probleme durch.
![Bild](http://www.cosgan.de/images/kao/figuren/g060.gif)
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Übrigens ist es im Mahnbescheid ausreichend "Geschäftsführer" anzugeben. Der Name muss nicht zwingend angegeben sein.
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Na ja, was soll schon passieren - außer dass moniert wird. Wenn es keine Fristsache ist dann würde ich es einfach mal probieren nur den Anfangsbuchstaben anzugeben. Wäre nett, wenn Du uns auf dem laufenden halten könntest. Wegen meiner Sache wäre ich schon daran interessiert, ob der MB durchgeht oder nicht.
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Wenn ich mich recht entsinne, hab ich bereits vor einigen Jahren "Heißa" gebrüllt, als ich erfahren habe, dass es inzwischen reicht, "vertreten d. d. GF" in den MB zu schreiben. Vorher hatte ich nämlich auch öfter mal das Problem mit Scherzkeksmandantschaft, die eher keine Angaben zu ihren Gegnern hatten (wobei das mit dem GF auch nur die Hälfte rausgerissen hat... "Blumenladen im HBf" (Beispielfirmierung) als gegnerische Einzelfirma kam besonders gut... grrrr...)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.