ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich steh heute komplett auf dem Schlauch. Unser Mandant ist ein Abschleppunternehmer, und wir haben einen VB gegen die Schuldnerin erwirkt (aus Dienstleistungsvertrag).
Das Auto der Schuldnerin steht immer noch beim Mandanten und soll verwertet werden, damit die Forderung zumindest teilweise getilgt werden kann und das Auto nicht noch mehr Standkosten etc. produziert.
Die Schuldnerin hat die EV abgegeben auf unseren Antrag hin, jedoch dort das Kfz überhaupt nicht erwähnt.
Wie komme ich denn nun an den Kfz-Brief ran? Auf unser Aufforderungsschreiben hat sie nicht reagiert. Kann ich den GVZ mit einem Wegnahmeauftrag losschicken? Und wenn ja, wie formuliere ich den?
Oder muss ich erst das Auto (das nicht in der EV angegeben ist und schon bei unserem Mandanten steht) samt Kfz-Brief pfänden?
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich bin ratlos und hoffe ihr könnt mir helfen.
LG, Majana