Vollstreckungsauftrag Öffnung einer Wohnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

22.02.2008, 11:53

Hallo!

Bin neu hier und hab direkt mal eine Frage:

Ich muss das Schreiben ans Gericht erstellen; Inhalt soll der Auftrag zur Wohnungsöffnung sein.

Ich hatte noch nie was mit ZV zu tun und hab daher keine Ahnung, was alles da rein gehört :?

Bin bis jetzt nicht über den ersten Satz (wie im Beck'schen Prozessformularbuch unter "Vollstreckungsauftrag wegen Räumung") hinaus gekommen...

Kann mir da vielleicht jemand helfen?
Gast

#2

22.02.2008, 12:13

RÄUMUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG


Beigefügt erhalten Sie in der Zwangsvollstreckungsangelegenheit

$g

- Gläubiger -

gegen

$s

- Schuldner -

Aktenzeichen: ??

die Vollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag, die Räumung der Wohnung des oben bezeichneten Schuldners

in ??

vorzunehmen.

Zugleich bitten wir, soweit der Schuldtitel auf Zahlung gerichtet ist, um Zwangsvollstreckung wegen nachstehender Beträge

Hauptforderung $4
Zinsen der Hauptforderung $12
Kosten $11
Kostenzinsen $10
abzgl. Zahlungen $14
Gesamtforderung $6

zuzüglich etwaiger nachstehend berechneter Gebühren für diesen Auftrag (bereits in der Position Kosten enthalten).

Weitere entstehende Gebühren bitten wir hinzuzusetzen.

Als Anlage übersende ich Ihnen das aktuelle Forderungskonto.





??
Rechtsanw??


In RA-Micro in ZV unter sonstige Maßnahmen

Die RA-Geb. nimmst Du als GW die Miete x12 + Rückstand
Gast

#3

22.02.2008, 12:18

Das hilft mir schonmal ein bisschen, das Problem ist eben, dass es nur um die Wohnungsöffnung geht, nicht um eine Räumung mit Geldforderungen wegen Mietrückstand o. ä.....
Gast

#4

22.02.2008, 12:20

Aaaahhh!!! DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS!!! Auch in RA-Micro unter sonstige Maßnahmen


Neue Zwangsvollstreckungssache

$g

- Gläubiger -

gegen

$s

- Schuldner -

Wir überreichen in der Anlage den Vollstreckungstitel
$2
$3

und die Zwangsvollstreckungsunterlagen und nehmen Bezug auf die Mitteilung des Gerichtsvollziehers, dass mehrfache Vollstreckungsversuche zu verschiedenen Tageszeiten ohne Erfolg waren, bzw. der Schuldner der Durchsuchung der Wohnung widersprach.

Es wird daher beantragt,

den Gerichtsvollzieher zur Durchsuchung der Wohnung gemäß § 758 ZPO zu ermächtigen.

Es wird um Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung ohne vorherige Schuldneranhörung gebeten, da diese wegen Gefährdung der Gläubigerinteressen entbehrlich ist (BVerfGE 57, 346).



??
Rechtsanw??
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Monte
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#5

22.02.2008, 12:36

:dafuer

Acuh wenn ich von RA-Micro nicht wirklich Ahnung habe, aber die Texte sind ja eh alle gleich (meistens zumindest)
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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