Wer kennt sich mit Gerichtsvollzieherkosten aus?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
bipe71
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#1

21.02.2008, 12:23

Hallo,
da ich mich leider mit den Gerichtsvollzieherkosten nicht so wirklich auskenne (mache die ZV erst seid kurzem wieder), habe ich jetzt ein Problem mit einer Gerichtsvollzieherrechnung. Wir haben einen Antrag auf erneute Abgabe der eV gestellt. Ich habe alle Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass sich die wirtschaftliche Verhältnisse des SC geändert haben, beigefügt. Jetzt hat der GV meinen Antrag für erledigt erklärt mit der Bemerkung, dass das im Antrag angegebene Vermögensverzeichnis nicht beigefügt war. Grr.
Wir erhielten folgende Rg.:

Sonstige Erledigung KV 604 12,50
Auslagenpauschale KV 713 3,00
Schreibauslagen KV 700 0,50
-------
Gesamt 16,00

Ist das richtig?
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Monte
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#2

21.02.2008, 12:31

SChau doch mal in der GVKO (ich glaub so heißt das) nach.Da steht wie bei uns im RVG drin, wer was wofür in welcher Höhe beanspruchen darf.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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Monte
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#3

21.02.2008, 12:32

Und ansonsten (also wenn gar nichts mehr hilft) GV_Alt fragen.Die weiß das mit Sicherheit
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StineP

#4

21.02.2008, 12:34

Was genau willst du jetzt wissen?? Ob die so richtig ist?
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Smilie
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#5

21.02.2008, 12:35

Kann auch nur an GV_Alt verweisen. Hoffentlich wirds gelesen. Wenn nicht einfach mal in der Gebührenordnung oder wie das Ding heißt nachlesen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Monte
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#6

21.02.2008, 12:37

@Smilie:Die meinte ich ja auch mit GV KO,also GerichtsvollzieherKostenOrdnung oder wie das Ding heißt.Steht glaub ich sogar in der ZPO,wenn ich mich nun nicht völlig täusche....
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bipe71
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#7

21.02.2008, 12:43

Danke schön! Ich habe dort schon reingeguckt (bei uns in den Kostentafeln). Bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden.
Ich wollte wissen, ob es richtig ist, dass der GV die Sache einfach für erledigt erklärt und den Vorgang dann abrechnet.
Gut ich weiß, dass GV sehr viel um die Ohren haben, aber wäre es nicht möglich gewesen, es waren ja bis auf das VV alle Unterlagen da, dieses noch kurz anzufordern.
H.Stummeyer
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#8

21.02.2008, 15:37

Ich persönlich hätte den Auftrag auch ohne das ursprüngliche Vermögensverzeichnis durchgeführt und nicht abgelehnt.
Bei einer Ablehnung fallen gem KV 604 12,50 € Gebühr und 3,00 € Auslagenpauschale KV 713 an. Wofür der Kollege die 0,50 Dokumentenpauschale KV 700 angesetzt hat, ist mir jedoch nicht ganz klar.
rosa

#9

21.02.2008, 15:41

hey H. Stummeyer, ein neuer OGV *freu*
da sag ich doch mal
:welcome
H.Stummeyer
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#10

21.02.2008, 17:56

Naja, so neu auch wieder nicht. Habe immerhin schon 82 Beiträge verfasst.
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