Gültigkeit eines Haftbefehls

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

18.02.2008, 15:17

Wir haben im Januar vom GVZ einen Haftbefehl erhalten. Unser Mandant möchte die Verhaftung aber noch nicht durchführen lassen. Er kennt den Schuldner irgendwie uns möchte noch versuchen, das zu regeln.

Jetzt meine Frage: Die ZPO sagt mir, dass ein Haftbefehl 3 Jahre lang gültig ist. Gilt das auch,k wenn der Schuldner in der Zeit umzieht, womöglich sogar in einen anderen Gerichtsbezirk? Kann ich jederzeit in diesen drei Jahren jeden GVZ mit der Verhaftung beauftragen??? Dazu sagt mir die schlaue ZPO nämlich nix.

Vielen Lieben Dank schonmal
Gast

#2

18.02.2008, 15:26

Jepp son Haftbefehl hat drei Jahre Gültigkeit und gilt auch weiter, wenn der Schuldner umgezogen ist.

Hauptsache ihr habt den Haftbefehl noch
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Tastenluder
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#4

18.02.2008, 15:36

Der Haftbefehl müsste auch Gültigkeit bewahren, wenn der Schuldner umzieht etc. da es sich um ein und die gleiche Person handelt. Das wäre ja noch schöner, wenn sich Schuldner durch Umzug aus der Schlinge ziehen könnten.
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petramaus
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#5

18.02.2008, 15:39

:zustimm meinen Vorrednern. Haftbefehl 3 Jahre gültig, auch wenn Schuldner umziehen sollte
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Bärchen

#6

18.02.2008, 15:41

:zustimm
Aber helft mir bitte auch eben auf die Sprünge, was war denn da noch für eine Frist von 6 Monaten. Irgendein Beschluss in der ZV hatte nur 6 Monate Gültigkeit? Oder irre ich mich jetzt total?
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Tinsche1084
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#7

18.02.2008, 15:47

Irgendwie hatte ich das auch im Kopf.....
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Tastenluder
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#8

18.02.2008, 15:51

Vielleicht meinst du das?

§ 913 ZPO

Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen.
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Majo
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#9

18.02.2008, 15:52

Danke schonmal.

Mit den sechs Monaten weiß ich nur die Zeitspanne zwischen MB und VB.
In der ZV fällt mir ein, dass der SC binnen dieser frist versichern muss, die Forderung zu bezahlen, um die EV zu verhindern. Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege.
Bärchen

#10

18.02.2008, 16:07

Ich glaub das war das, was Tastenluder geschrieben hat. Jetzt fällt es mir auch wieder ein. Dank Dir, Tastenluder :D
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