Antrag § 758a ZPO und Durchsuchungsantrag zusammen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Suse312
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#1

13.02.2008, 13:55

Ich möchte eine Kassenpfändung in einem Restaurant Samstags Abends machen. Zuvor möchte ich mir sicherheitshalber einen Beschluss nach § 758a Abs. 4 sowie eine richterliche Durchsuchungsanordnung holen. Damit ich keine Zeit verliere, habe ich die Frage, ob ich die zwei Sachen auf einmal in einem Schriftsatz beantragen kann.

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Lg Suse
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Monte
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#2

13.02.2008, 14:00

Ich denke schon.mach doch einfach nen kombiauftrag und dann dürfte sich da eigentlich kein problem ergeben.Denke ich.Die Angabe ist zwar ohne gewähr,aber meine kombiaufträge lauten ähnlich und da hab ich bisher keine Probleme mit gehabt.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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LuzZi
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#3

13.02.2008, 14:01

Ich denke schon, da dürfte nichts dagegen sprechen. Damit soetwas bei Gericht nicht untergeht mache ich das trotzdem immer separtat. Man weiß ja nie.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Bärchen

#4

13.02.2008, 14:03

@Luzzi
:zustimm
2 Anträge machen mit einem kurzen Anschreiben an das Gericht, dass du 2 Anträge auf einmal übersendest und die diese das beachten sollen
Suse312
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#5

13.02.2008, 14:07

Also sollte ich ein Vorblatt machen, dass ich zwei Anträge überreiche, aber nur einmal die Titel (habe ich ja nur einmal) und dass beide zu berücksichtigen sind?
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LuzZi
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#6

13.02.2008, 14:09

Ja so ungefähr.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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