Hallo zusammen,
ich steh grad auf dem Schlauch bzw. finde, dass der allgemeine Vordruck fürs Vermögensverzeichnis nicht genau genug ist:
Mein lieber - natürlich arbeitsloser - Schuldner ist verheiratet. Seine Frau bezieht eigenes Einkommen i. H. v. 1.400,00 EUR. So stehts da.
Nun die Frage: Meinen die da brutto oder netto????
Vmtl. hätte der Gerichtsvollzieher sich beim Ausfüllenlassen mal die Gedanken machen müssen, hm?
Vermögensverzeichnis: Einkommen Ehegatte
- petramaus
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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würde auch GV anrufen und nachfragen ist ja doch ein unterschied ob brutto oder netto ...
In der Regel kann davon ausgegangen werden, daß bei der Frage nach dem Einkommen des Ehepartners wg. der grundsätzlichen Bedeutung *) nach dem Netto-Einkommen gefragt wird. - Im übrigen kommt es auf die Angaben des Schuldners zum "eigenen Einkommen" an.
Im Zweifel Kontakt zum GV.
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*) z.B. wichtig wg. "Nicht-Berücksichtigung" des Ehepartners bei LoPfdg. / Pfdg. von ALGeld I / Krankengeld bzw. Taschengeld-Anspruch.
Im Zweifel Kontakt zum GV.
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*) z.B. wichtig wg. "Nicht-Berücksichtigung" des Ehepartners bei LoPfdg. / Pfdg. von ALGeld I / Krankengeld bzw. Taschengeld-Anspruch.