GVZ lehnt EV-Abnahme wg. Krankheit d. Schuldners ab?!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bärchen

#11

01.02.2008, 08:53

Irgendwann steht ein Schuldner vor einen GV und sagt: Ich hab Schulden, ich bin nicht in der psychischen Verfassung, die e.V. abzugeben!

Und ich sag euch, der Schuldner wird damit durchkommen!!!
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Smilie
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#12

01.02.2008, 08:55

@ Bärchen: Das ist auch meine schlimmste Befürchtung. Schuldnerschutz hin oder her - ich finde hier geht das eindeutig zu weit.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
*Butterfly_83*

#13

01.02.2008, 08:56

Ist genauso wie sie alle die Privatinsolvenz beantragen. Die Leute machen Schulde ohne Ende und am Schluss sagen sie ich habe nichts und nach sieben Jahren sind sie schuldenfrei. Alle sagen, dass werden aber sieben harte Jahre, aber keiner denk an die Gläubiger, die vielleicht auch auf das Geld angewiesen sind.
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#14

01.02.2008, 09:02

Ich hatte auch mal so einen Fall, da war der Schuldner in der Lage, etwas zu kaufen, aber für die eV war er zu stark behindet. Da bleibt nur die Einsetzung eines Betreuers....
mrsgoalkeeper
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#15

01.02.2008, 09:02

Sorry, es muss natürlich "behindert" heißen....
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
StineP

#16

01.02.2008, 10:27

Genau... Wenn er physisch nicht in der Lage ist, benötigt er einen Betreuer, der WEs und ähnliche Erklärungen für ihn abgibt.

Find das ja irgendwie schon frech, dass der GV die ZV einfach einstellt. Geht mir grad nicht mehr aus dem Kopf...
Mausebaer.20
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#17

01.02.2008, 10:31

Ich halte euch auf dem Laufenden. Der GVZ hat aber erst wieder am Dienstag Sprechzeiten. Werde es dort dann nochmal versuchen. Mal schauen, was er hierzu sagt. LG
StineP

#18

01.02.2008, 11:00

Muss mal noch mal fragen:

einstweilen oder komplett??

Ich schau nachher mal, ob dieses Attest ein hindernder Grund für die Abgabe der eV ist...

Prüfe auch gleich, ob Erinnerung oder Beschwerde hier möglich ist.
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