Das Vermögensverzeichnis ist doch gerade dazu da, Pfändungsmöglichkeiten zu finden; die Aussage, "trotz E.V. mit PfÜB vollstreckt", finde ich daher etwas komisch
Natürlich vollstreckt (pfändet) man gerade aufgrund der Angaben in der EV.
Also, wie von Lotte schon richtig gesagt:
Sofort Kontenpfändung, am besten mit Zahlungsverboten, raus, damit's schnell im Geldbeutel des Schuldners ankommt.