PfüB - Überbezahlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bibi
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#11

15.01.2008, 20:39

:zustimm

Ich würd auch erstmal das FoKo genau überprüfen, ob auch alle Zinsen und Kosten berücksichtigt wurden. Sollte wirklich überzahlt sein, dann beim DS nachfragen wohin zurückerstattet werden soll.
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