Zuständiges Gericht eV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ickebins82
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#11

28.12.2007, 11:09

dann schreib ich den GV an, dass er beim schuldner noch mal nachforschen soll und schick die ganzen schreiben von den gerichten mit, in denen steht, dass er dort keine ev abgegeben hat, oder so?
Kimmy

#12

28.12.2007, 11:14

Wenn Du schon eine Pfandlosbescheinigung hast, würde ich einen eV Antrag stellen und ein erklärendes Schreiben mit Anlage der von Dir bislang eingeholten MItteilungen der AG's.
_steffi_

#13

28.12.2007, 11:22

Jawohl, tritt dem GVZ auf die Füße.

Ich muss mich immer wieder wundern, was es für unfähige GVZs im Rest der Republik gibt. Da haben wir hier ja voll Glück.

LG
Steffi
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Ickebins82
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#14

28.12.2007, 11:24

Geil sind auch die, die schön im Verm. verz. notieren, dass der Schuldner € 500,00 Bargeld zuhaus hat und es nicht pfänden. Kennt ihr die?
_steffi_

#15

28.12.2007, 11:29

:schock :aufhaeng
Was habt ihr für GVZs.? Ich hoffe ihr habt schon Vordruck für die Dienstaufsichtsbwescherden
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Ickebins82
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#16

28.12.2007, 11:33

alles geht nix muss! :auslach
HIMI
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#17

28.12.2007, 12:14

übrigens sollen auch schon mal (vorzeitig) Einträge aus dem Schuldnerregister gelöscht worden sein.

Wenn der Schuldner darauf besteht, die EV abgegeben zu haben, soll er den Nachweis erbringen, daß er im Schuldnerregister (welches AG auch immer) noch eingetragen ist. Kann er das nicht, sollte davon ausgegangen werden, daß es sich um eine Schutzbehauptung handelt.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Tine
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#18

28.12.2007, 13:08

Ich würde eine Schuldneranfrage versuchen, wenn nicht schon geschehen. Wenn Geburtsdatum von dem Schuldner bekannt, angeben.
LG Tine
GV Alt
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#19

28.12.2007, 17:14

Wenn das zuständige AG "keinen Eintrag" hat, dann ab in ein neues EV-Verfahren. Was interessiert mich das Geschwätz eines Schuldners?

Im übrigen habe auch ich schon einem Gläubiger eine "aktuelle EV-Abgabe" mitgeteilt, obwohl die EV zwischenzeitl. gelöscht worden ist (irren ist menschlich).
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parafa
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#20

28.12.2007, 18:34

Ich würde mit dem RA besprechen ob man dem Schuldner eventuell eine Strafanzeige androht wg. falscher Angabe unter Eides statt, falls diese falsche Info nicht berichtigen kann. Wetten der ruft morgen an und erklärt sich....! Hab damit schon "gute" Erfahrungen gemacht....! http://www.foreno.de/images/smiles/engelteufelwippe.gif

Viele Grüße und nen guten Rutsch
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