Abtretung von Mieten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tine
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#1

16.12.2007, 17:08

Hallo,

ich habe auf Arbeit ein Problem, dass ich prüfen muss und was mir seit längerer Zeit Kopfschmerzen bereitet, da ich bzw. die Kanzlei hier den Mandanten zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beraten muss/müssen.

WEG-Sache, Schuldner ist eine GbR, bestehend aus einer GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die GmbH. Wir haben den Anspruch auf Auszahlung von gegenwärtigen, fälligen und künftig fällig werdenden Mieten aus Sondereigentumsverwaltung gepfändet. Der Drittschuldner legte uns nun eine Abtretung aus dem Jahre 2003 vor (Kopie) und lehnt eine Zahlung aufgrund dieser Abtretung ab. Abtretung ist zur Sicherung aller bestehenden und zukünftigen Ansprüche der Bürgen (neuer Gläubiger der Forderung durch die Abtretung) aus etwaigen Inanspruchnahmen zugunsten der GbR abgegebenen Bürgschaften zunächst in stiller Form erfolgt.

Besteht die Möglichkeit trotz Abtretung die Mietnebenkosten zu erhalten und die Berechtigung der Abtretung zu prüfen. Wie wird eine Berechtigung der Abtretung geprüft. Wie kann ich prüfen, ob die Abtretung zurückdatiert wurde?

Hat jemand von Euch einen ähnlichen Fall gehabt. Wann kann ich den Rückabtretungsanspruch pfänden und wie sind die Erfolgsaussichten? Fragen über Fragen. Ich weiß hier nicht mehr weiter. :(
LG Tine
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Tine
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#2

17.12.2007, 20:14

:schieb
LG Tine
Jupp03/11

#3

17.12.2007, 20:43

Schuldner ist eine GbR, bestehend aus einer GmbH & Co. KG
Das geht nicht.

Der Sachverhalt sollte m. E. ein wenig mehr beschrieben werden.
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#4

18.12.2007, 16:11

Warum geht das nicht? Das verstehe ich nicht.

Schuldner ist eine Grundstücksgesellschaft XY GbR, bestehend aus den Gesellschaftern
1. X GmbH & Co. KG, vertreten durch XY GmbH
2. Y GmbH, vertreten durch d GF

Bei unserem vollstreckbaren Titel geht es um Wohngelder, die von der GbR nicht gezahlt worden sind und aus dem wir den Anspruch auf Auskehr der Mieterlöse aus Sondereigentumsverwaltung durch PfÜb gepfändet haben.

Zahlung wird jetzt aus dem Grund abgelehnt, dass die Mieten mit Abtretung von 11/03 auf zwei Privatpersonen übergegangen sind.

Mandant möchte bezüglich weiterer Vorgehensweise beraten werden.

Ich hoffe, der Fall ist jetzt besser beschrieben worden.
LG Tine
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Tine
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#5

18.12.2007, 20:26

:schieb

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. :oops:
LG Tine
Jupp03/11

#6

18.12.2007, 21:08

Gibt es denn keine andere Vollstreckungsmöglichkeit?

z. B. die e. V.
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