Zwangsversteigerung abgelehnt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kichererbse
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#11

27.11.2007, 14:12

Na also steht da ja doch was drin. Wenn da schon ein "Haufen" drin ist, würd ich doch keine Zwangsversteigerung mehr beantragen. Das lohnt doch nicht, denn wenn es bspw. auch viele Gläubiger vorher gibt, insb. Banken, werden doch die erst befriedigt. Da bleibt man dann als kleiner Gläubiger doch eher auf der Strecke.

Ihr habt doch sicherlich eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen?
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Di
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#12

27.11.2007, 14:14

Die hab ich Gott sei Dank noch rechtzeitig eingetragen...
Ich danke Dir wie verrückt...
LG
Liebe Grüße
Diana :wink1
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Kichererbse
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#13

27.11.2007, 14:16

Hab ja nix gemacht.
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Johannsen
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#14

15.12.2007, 16:59

Die Haftung für die Kosten der Zwangsversteigerung regelt § 26 GkG:

http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__26.html

Sofern die Kosten nicht aus dem Erlös entnommen werden können, haftet der Antragsteller.
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