PfüB nicht erlassen
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Manuela_K_0102
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Hallöli, wenn der PfüB nicht erlassen wird, rechnet Ihr trotzdem gegenüber dem Mandanten die Gebühre für den PfüB ab? LG Manu.
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Pitt
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Wenn der Mandant euch mit der Beantragung des PfÜB beauftragt hat und der PfÜB aus Gründen nicht erlassen wurde, die ihr nicht zu vertreten habt, dann ja. Wenn also die Kanzlei bei der Beantragung einen Bock schießt, weil z. B. zum Zeitpunkt der Antragstellung die Forderung bereits beglichen war und die Kanzlei das vorab nicht gecheckt hat, dann nicht.
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legalspecialist
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So handhaben wir das auch 
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.
Gruß
Oli
Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium.
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Oli
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- paralegal6
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kommt drauf an
normalerweise wird er erlassen wenn man die Monierung abarbeitet


