PfüB nicht erlassen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Manuela_K_0102
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 24.02.2026, 10:36
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#1

01.10.2026, 11:04

Hallöli, wenn der PfüB nicht erlassen wird, rechnet Ihr trotzdem gegenüber dem Mandanten die Gebühre für den PfüB ab? LG Manu.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3888
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

01.10.2026, 11:16

Wenn der Mandant euch mit der Beantragung des PfÜB beauftragt hat und der PfÜB aus Gründen nicht erlassen wurde, die ihr nicht zu vertreten habt, dann ja. Wenn also die Kanzlei bei der Beantragung einen Bock schießt, weil z. B. zum Zeitpunkt der Antragstellung die Forderung bereits beglichen war und die Kanzlei das vorab nicht gecheckt hat, dann nicht.
legalspecialist
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3712
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#3

01.10.2026, 11:53

So handhaben wir das auch :)
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium. :pfeif
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5347
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

01.10.2026, 12:51

kommt drauf an :) normalerweise wird er erlassen wenn man die Monierung abarbeitet
Bild
Antworten