Pfändung nur Unterhaltsrückstand

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

03.06.2026, 09:19

Guten Morgen,

ich soll für unsere 20jährige Gläubigerin Unterhaltsrückstände i.H.v. insgesamt ca. 9.560 € für den Zeitraum 2017 bis 2023 geltend machen.

Wähle ich da auch Modul Q oder ist das nur für laufende Unterhaltsansprüche.

Falls ich Q wähle, muss ich ja Angaben bei Modul O und P machen. Uns ist allerdings nicht bekannt, ob er eventuell weitere Unterhaltspflichten hat. Ohne Angaben geht mein Antrag aber nicht raus. Könnte ich da einfach überall unbekannt rein schreiben?

Liebe Grüße
Anja
...
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#2

03.06.2026, 20:22

Anja S. hat geschrieben:
03.06.2026, 09:19
Wähle ich da auch Modul Q oder ist das nur für laufende Unterhaltsansprüche.
Ja Modul Q ist auch für rückständigen Unterhalt maßgeblich (es seidenn der Schuldner hätte sich der Zahlung nicht absichtlich entzogen, dann wäre §850d I 4 ZPO zu beachten. Insoweit wäre aber Schuldner darlegungs- und beweisbelastet.).

Anja S. hat geschrieben:
03.06.2026, 09:19
Könnte ich da einfach überall unbekannt rein schreiben?
Ja
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