Kontopfändung
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Pitt
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Solange die ZV nicht durch das Vollstreckungsgericht vorläufig eingestellt worden ist, weil Schuldner sich dorthin gewendet hat, läuft die ZV weiter. Also dann Kopie der GVZ-Rechnung an den Drittschuldner und zur Zahlung auffordern, um PfÜB zu erledigen.
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Pitt
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Das dauert manchmal mit einer Reaktion bei den Banken. Wie Laska schreibt, die Bank noch einmal erinnern und vorsorglich auf die Rechtsprechung des BGH und den Inhalt des PfÜB verweisen, wonach auch die Zustellungskosten zur gepfändeten Forderung gehören. Manche Sachbearbeiter bei den Banken haben das nicht so auf dem Schirm.
Natürlich kann man auch den Schuldner noch einmal direkt auffordern.
Natürlich kann man auch den Schuldner noch einmal direkt auffordern.
- Laska
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Ein Zitat aus der Monierung des AG Oldenburg:
"....... Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Mitvollstreckung der Zustellungskosten des beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an d. Drittschuldner und d. Schuldner(in) nur auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers erfolgt. Ein solcher Antrag liegt nicht vor. Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte das entsprechende Freifeld im amtlichen Formular gemäß Anlage 4 zur ZVFV („Zusätzlich wird beantragt, ______“). Entsprechende Anordnungen von Amts wegen sieht die Zivilprozessordnung nicht vor!....."
Ist das denn neu?
"....... Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Mitvollstreckung der Zustellungskosten des beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an d. Drittschuldner und d. Schuldner(in) nur auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers erfolgt. Ein solcher Antrag liegt nicht vor. Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte das entsprechende Freifeld im amtlichen Formular gemäß Anlage 4 zur ZVFV („Zusätzlich wird beantragt, ______“). Entsprechende Anordnungen von Amts wegen sieht die Zivilprozessordnung nicht vor!....."
Ist das denn neu?
Liebe Grüße


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Pitt
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Im aktuellen PfÜB-Formular gibt es ein Feld, das vom Vollstreckungsgericht anzukreuzen ist, dort steht ausdrücklich "vom Gericht auszufüllen":
"Wegen dieser Ansprüche
-Ankreuzfeld - sowie wegen der Kosten für die Zustellung dieses Beschlusses an sämtliche aufgeführte Schuldner und sämtliche aufgeführte Drittschuldner werden..."
In meinem letzten ZV-Seminar hieß es, dass es vorkommen kann, dass Rechtspfleger vergessen, dieses Feld anzukreuzen, weil in den alten Formular hierfür kein Extra-Kreuz gesetzt werden musste. Ich selbst darf das Kreuz nicht setzen, könnte aber dem Gericht einen Hinweis erteilen darauf zu achten oder sollte das Kreuz, obwohl ausdrücklich nicht vorgesehen, doch selbst setzen.
Wenn ich jetzt noch einen Extra-Antrag stellen muss, damit die Zustellungskosten, die lt. BGH zur Ermittlung der Gesamtforderung im PfÜB als notwendige ZV-Kosten dazugehören, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Bislang habe ich nur einmal das Gericht darauf hingewiesen, dieses Kreuz zu setzen. Bei den anderen hat es immer so funktioniert. Habe in dieser Woche einen PfÜB vom AG zurückbekommen, da wurde das Kreuz auch ordnungsgemäß gesetzt. Im Zweifelsfall müsste man das immer nach dem Erlass prüfen
"Wegen dieser Ansprüche
-Ankreuzfeld - sowie wegen der Kosten für die Zustellung dieses Beschlusses an sämtliche aufgeführte Schuldner und sämtliche aufgeführte Drittschuldner werden..."
In meinem letzten ZV-Seminar hieß es, dass es vorkommen kann, dass Rechtspfleger vergessen, dieses Feld anzukreuzen, weil in den alten Formular hierfür kein Extra-Kreuz gesetzt werden musste. Ich selbst darf das Kreuz nicht setzen, könnte aber dem Gericht einen Hinweis erteilen darauf zu achten oder sollte das Kreuz, obwohl ausdrücklich nicht vorgesehen, doch selbst setzen.
Wenn ich jetzt noch einen Extra-Antrag stellen muss, damit die Zustellungskosten, die lt. BGH zur Ermittlung der Gesamtforderung im PfÜB als notwendige ZV-Kosten dazugehören, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Bislang habe ich nur einmal das Gericht darauf hingewiesen, dieses Kreuz zu setzen. Bei den anderen hat es immer so funktioniert. Habe in dieser Woche einen PfÜB vom AG zurückbekommen, da wurde das Kreuz auch ordnungsgemäß gesetzt. Im Zweifelsfall müsste man das immer nach dem Erlass prüfen
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Nachtrag: Ich lasse die Zustellung aber auch immer durch die Geschäftsstelle vermitteln und nehme die Zustellung nicht selbst vor. Eventuell macht das noch einen Unterschied. Wenn ich beantrage, dass das Gericht die Zustellung auf den Weg bringt, dann gehört für mich auch dazu, dass die in dem PfÜB-Formular das ausdrücklich als "vom Gericht auszufüllen"-Feld über die Kosten der Zustellung ankreuzen, um so die Kosten für die vom Gericht angestoßene Zustellung mit aufzunehmen.


