Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samstagskind
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#1
25.11.2025, 12:37
Hallo Zusammen,
ich habe eine ZV-Auftrag erteilt - gütliche Einigung möglich, Abnahme der Vermögensauskunft ohne vorherigen Vollstreckungsversuch. Eine gütliche Einigung war nicht möglich und der Schuldner hat die VA abgegeben. Der Gerichtsvollzieher berechnet nun eine Auslagenpauschale, KV716, i.H.v. € 12,94. Diese ist doch auf € 10,00 gedeckelt oder habe ich da etwas falsch verstanden.
Vielen Dank für eine Info.
VG
samstagskind

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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
25.11.2025, 12:49
716 ist auf 10,00 € maximum gedeckelt, richtig.