Haftbefehl gg. GF GmbH - GVZ schickt Unterlagen zurück / keine Weiterleitung an zuständigen GVZ für Privatanschrift?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pitt
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#1

04.07.2025, 10:46

Folgender Sachverhalt: Haftbefehl wurde erlassen, nachdem der Geschäftsführer der Schuldner-GmbH nicht zum VAK-Termin erschienen ist. Im ZV-Auftrag hatte ich damals vorsorglich neben der Firmenadresse auch die Privatanschrift des Geschäftsführers angegeben und im Modul Q eingefügt "Falls unter der Geschäftsanschrift niemand zu erreichen ist, soll der Geschäftsführer unter seiner Privatanschrift in Musterstadt kontaktiert werden.". Ich hatte auch das Kreuzchen gesetzt bei "Im Falle der Nichtzuständigkeit wird um Weiterleitung des Vollstreckungsauftrages..." .
Jetzt schickt mir der GVZ, der für den Geschäftssitz zuständig ist, die ZV-Unterlagen mit dem Hinweis zurück, dass der Schuldner nicht angetroffen werden konnte und der Briefkasten der Firma überquillt. Ich hatte mir das schon gedacht, weil die GmbH kurz vor der ZV den Geschäftssitz von Berlin ins Ruhrgebiet verlegt hat und die neue Anschrift nach Briefkastenfirma aussieht (Möbelgeschäft in reinem Bürogebäude).
Meine Frage: Wenn ich den ZV-Auftrag wie oben dargestellt ausfülle, weshalb gibt der GVZ den Haftbefehl zur weiteren Vollstreckung dann nicht an den zuständigen GVZ weiter? Habe ich da einen Fehler gemacht oder hat der GVZ das schlicht übersehen? Ich würde jetzt ein Schreiben vorbereiten und dem GVZ auch diese Frage stellen, falls niemand von Euch dazu eine Antwort hat, weshalb ich die ZV-Unterlagen jetzt zurückbekommen habe. Der GVZ erwähnt in seinem Rücksendungsschreiben dort die Privatanschrift des GF mit keinem Wort.
:kopfkratz
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#2

04.07.2025, 12:31

Ist vak nicht immer am Wohnsitz des GF? Netterweise würd ich sagen es war aus versehen, ansonsten hätte er das ja absichtlich nicht weitergeleitet. Vom Arbeitsaufwand ist es ja eigentlich egal ob er es euch oder dem Kollegen schickt. Ich versuche die GVZ immer telefonisch zu erreichen. Ändert nix an der Tatsache, dass die Angelegenheit erledigt ist und man nen neuen Auftrag stellen muss aber hilft falls man nochmal mit ihm zu tun hat
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#3

04.07.2025, 14:41

Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich habe gerade mit dem GVZ telefoniert. Er hat gesagt, dass er schon mal eine Postzustellungsurkunde von der Privatadresse als unzustellbar zurückerhalten hat. Er hat die Sache nicht an den zuständigen GVZ weitergegeben für die Vollstreckung des HB an der Privatanschrift. Er hat mir dann noch gesagt, dass weitere Gläubiger teilweise fünfstellige Beträge vollstrecken und keiner der Nachbarn diese Firma kennt. Ich habe parallel Kontopfändungen ausgebracht und 1.000 € von 8.000 € erhalten. Jetzt heißt es Daumen drücken, dass die Rückschlagsperre nicht zuschlägt und das Geld zurückgezahlt werden muss.
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#4

04.07.2025, 16:10

Oh man, immer sehr ärgerlich sowas. Toitoi
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