Jetzt schickt mir der GVZ, der für den Geschäftssitz zuständig ist, die ZV-Unterlagen mit dem Hinweis zurück, dass der Schuldner nicht angetroffen werden konnte und der Briefkasten der Firma überquillt. Ich hatte mir das schon gedacht, weil die GmbH kurz vor der ZV den Geschäftssitz von Berlin ins Ruhrgebiet verlegt hat und die neue Anschrift nach Briefkastenfirma aussieht (Möbelgeschäft in reinem Bürogebäude).
Meine Frage: Wenn ich den ZV-Auftrag wie oben dargestellt ausfülle, weshalb gibt der GVZ den Haftbefehl zur weiteren Vollstreckung dann nicht an den zuständigen GVZ weiter? Habe ich da einen Fehler gemacht oder hat der GVZ das schlicht übersehen? Ich würde jetzt ein Schreiben vorbereiten und dem GVZ auch diese Frage stellen, falls niemand von Euch dazu eine Antwort hat, weshalb ich die ZV-Unterlagen jetzt zurückbekommen habe. Der GVZ erwähnt in seinem Rücksendungsschreiben dort die Privatanschrift des GF mit keinem Wort.
