ich möchte (zukünftige) Ansprüche gegen die gesetzliche und private Rente des Schuldners per PfÜB pfänden.
Allerdings weiß ich nicht, in welche der gesetzlichen Rentenkassen (= Versorgungseinrichtung i.S.v. Abschnitt F?) der Schuldner einzahlt - ist das ein Problem?
Reicht es die Adresse der BfA anzugeben?
Zusätzlich zahlt(e) der Schuldner in die Bayerische Ingenieursversorgung -Bau ein.
Hier hätte ich unter F "Versorgungseinrichtung" formuliert "betrifft Drittschuldner Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung wegen der Forderungen, Ansprüche und sonstigen Rechte des Schuldners XY".
Ist das so richtig?
oder ist die Versorgung ein Versicherungsträger?

Herzlichen Dank und viele Grüße
Schachterlteufel