Pfändung von Rentenansprüchen (gesetzlich und privat)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schachterlteufel
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#1

08.05.2025, 17:25

Hallo ans Forum,

ich möchte (zukünftige) Ansprüche gegen die gesetzliche und private Rente des Schuldners per PfÜB pfänden.

Allerdings weiß ich nicht, in welche der gesetzlichen Rentenkassen (= Versorgungseinrichtung i.S.v. Abschnitt F?) der Schuldner einzahlt - ist das ein Problem?
Reicht es die Adresse der BfA anzugeben?

Zusätzlich zahlt(e) der Schuldner in die Bayerische Ingenieursversorgung -Bau ein.

Hier hätte ich unter F "Versorgungseinrichtung" formuliert "betrifft Drittschuldner Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung wegen der Forderungen, Ansprüche und sonstigen Rechte des Schuldners XY".

Ist das so richtig?
oder ist die Versorgung ein Versicherungsträger?

:thx

Herzlichen Dank und viele Grüße
Schachterlteufel
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Anahid
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#2

08.05.2025, 18:22

Bei der gesetzlichen brauchst Du die auszahlende Stelle. Wenn Du die nicht hast, musst Du Ergänzung der Vermögensauskunft beantragen.

Bzgl. der Versorgung würde ich das wie eine Versicherung behandeln, aber das ist gefährliches Halbwissen. Dazu kann ich Dir leider nichts genaues sagen.
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paralegal6
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#3

08.05.2025, 18:59

"Mitglieder, die ihren Ingenieurberuf aufgrund ihrer Angestelltentätigkeit ausüben, können sich aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, sofern sie Pflichtmitglied ihrer Berufskammer sind und wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI erfüllt sind" Wenn dein Schuldner selbständig ist wird es problematisch, angestellte Ingenieure zahlen in die Rentenkasse normal ein
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schachterlteufel
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#4

09.05.2025, 15:34

wieso wird es problematisch, wenn er selbständig ist und Mitglied im Versorgungswerk?
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#5

09.05.2025, 15:58

Wenn man selbständig ist zahlt man in gesetzliche Kassen nicht ein, dann bekommst da auch nichts raus, dann musst beim Versorgungswerk pfänden. Im Zweifelsfall eh Zusammenrechnung beantragen
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schachterlteufel
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#6

09.05.2025, 16:25

@paralegal: danke!

Der Schuldner war einige Jahre angestellt und ist erst nach ca. 5 Jahren in die Selbständigkeit gewechselt - daher möchte ich beide pfänden

wie beantrage ich die Zusammenrechnung? hab dazu nix gefunden...
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paralegal6
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#7

12.05.2025, 09:01

Anspruch auf gesetzl. Rente hat man erst, wenn man mind. 5 Jahre eingezahlt hat.
Habe das Formular nicht im Kopf aber eigentlich ist da einfach ein Kreuz bei Zusammenrechnung zu setzen
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schachterlteufel
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#8

12.05.2025, 17:19

Danke!

Geht die Ergänzung der Vermögensauskunft wegen der auszahlenden Stelle für die Rente formlos an den GVZ?
Kann der die Auskunft direkt bei der deutschen Rentenversicherung beantragen oder muss der Schuldner die Frage beantworten?
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#9

13.05.2025, 10:40

Ergänzung? Also hat er sie schon einmal kürzlich abgegeben? Und die war dann unvollständig? Dann kann man ggf über Nachbesserung gehen. Ansonsten wären es Drittschuldnerauskünfte
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schachterlteufel
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#10

13.05.2025, 11:47

ja, die letzte VA ist vom 12.09.2024
die Frage ist, ob der Schuldner nachbessern muss oder der Gerichtsvollzieher eine Auskunft bei dritten einholen kann

aktuell wird noch keine Rente ausgezahlt und ich möchte zukünftige Ansprüche gerne schon jetzt pfänden, weiß aber nicht, wer auszahlen wird

wann wären es Drittschuldnerauskünfte? ich kenne den Drittschuldner (=Rentenkasse) ja gerade nicht - oder verstehe ich gerade was falsch?
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