Vermögensauskunft vom Liquidator verlangen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pebe71
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#1

12.03.2025, 12:09

Hallo lieben Kolleginnen und Kollegen,

ich benötige mal wieder Unterstützung.
Folgende Vorgeschichte:
Vollstreckungsversuch gegen eine Firma. GVZ teilt mit, dass diese nicht zu ermitteln ist und nach Angaben einer Nachbarfirma die Schuldnerin liquidiert und aufgelöst sei und das seit Mitte letzten Jahres.
Ein Blick ins Register besagt, dass laut Gesellschafterversammlung im Januar 2024 ein Liquidator (der ehemalige Geschäftsführer!) bestellt wurde und die Auflösung der Gesellschaft beschlossen wurde. Eintragung des Liquidators ins Register wurde im Juni 2024 vorgenommen.
Die Firma ist im Handelsregister bis dato nicht gelöscht.
Ich soll nun den GVZ losschicken um dem Liquidator die Vermögensauskunft abzunehmen.

Meine Frage nun: bei der Vorgehensweise über das ZV-Formular bei RA-Micro:

Der vorhandene Titel läuft gegen die Firma XY.
Gebe ich dort als Vertreter den Liquidator ein dann zieht sich RA-Micro das Gericht des Schuldners. Der Wohnsitz des Liquidators ist jedoch an einem anderen Gericht.
Gebe ich den Liquidator als Schuldner ein wird ganz klar das für dessen Wohnsitz zuständige Gericht ins Formular gedruckt. Der Liquidator ist jedoch nicht als Schuldner im vorhandenen Titel aufgeführt. Der GVZ wird mir das dann doch um die Ohren hauen, oder?
Wie würdet Ihr das ganze drehen und wenden damit es passt?

Daaaanke vorab.

L.G.
pebe
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

12.03.2025, 12:21

Ich würde den Liquidator als Vertreter (der er ist) aufnehmen, mE ist ja grundsätzlich das Gericht am Ort der Gesellschaft zuständig (und dessen GVZ). Wenn, wie hier, der Liquidator im Bezirk eines anderen Gerichts wohnt, müsste das eigentlich vom Gericht entsprechend weitergeleitet werden.
pebe71
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#3

12.03.2025, 16:03

Vielen Dank für die Antwort.
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