Hallo Zusammen, ich bräuchte Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Wir haben für eine WEG einen Vollstreckungsbescheid für rückständige Hausgelder von Mai bis Oktober 2024 erwirkt.
Da bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig ist, sind wir diesem beigetreten.
Muss ich nun für die weiteren rückständigen Hausgelder für November 2024 bis Januar 2025 einen neuen Vollstreckungstitel erwirken oder reicht hierfür die Anmeldung zum Zwangsversteigerungsverfahren?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß haribo