Muster einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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13
NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#11

17.01.2009, 14:49

Wenn die Akte höchstwahrscheinlich erledigt ist, weshalb dann noch eine DAB? :?
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Princesss1988
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#12

17.01.2009, 15:18

Die Frage ist schon ein bisschen länger her und, wie gesagt, genau weiß ich es auch nicht, weil ich am Wochenende nicht arbeite :)
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
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Gruftie
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#13

17.01.2009, 15:27

da ich am Wochenende ungern freiwillig in die Kanzlei gehe
Echt nicht? Verstehe ich gar nicht... Bild

:duckrenn
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Princesss1988
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#14

17.01.2009, 15:34

Aber mal kurz eine andere Frage: wo finde ich im BGB etwas über den Inhalt eines Arbeitsvertrags und eines Pachtvertrags? Ich such mich hier schon die ganze Zeit dumm und dämlich hier :frust
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
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immer
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#15

18.01.2009, 18:17

§§ 611 ff und §§ 581 ff. Aber wenn du noch mehr dazu wissen willst, mach nen extra Thread auf, denn das gehört nun wirklich nicht in diesen. Übrigens: Fast jede Gesetzessammlung hat ein Stichwortverzeichnis am Ende.
AC/D Schuhe aus!
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Princesss1988
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#16

19.01.2009, 13:13

Danke, aber die §§ reichen mir schon...War ja auch nur eine kleine Zwischenfrage und das jede Gesetzessammlung ein Stichwortverzeichnis hat, weiß ich auch.
Trotzdem :thx für deine Antwort
[font=Courier New][color=#FF0000]Oft stehen wir im Leben vor zwei Türen. Welche die Richtige ist finden wir auch nicht herraus wenn wir sie durchschreiten. Schwach sind nur die, die zögerlich davor stehen bleiben! Nur Mut!!![/color][/font]
Manuel
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#17

30.10.2024, 14:35

zenzi75 hat geschrieben:
15.12.2008, 13:11
ich gehe mal davon aus, daß es eine DA gegen einen GVZ sein soll...

hier ein Muster, so wie ich es einmal beantragt habe:

An den Direktor/Präsident
persönlich oder Vertreter im Amt
Amtsgericht ...

Sehr geehrter Herr Präsident ...,

in Sachen

wer
- Gläubiger -,

gegen

wen
- Schuldnerin -,

erhebe ich namens der Gläubigerin gegen den

Gerichtsvollzieher ...............

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE.


Begründung:

...

Es wird daher beantragt,

den Gerichtsvollzieher anzuweisen, die Angelegenheit nunmehr innerhalb einer Frist von 10 Tagen entsprechend dem Auftrag zum Abschluss zu bringen.

Hilfsweise wird beantragt,

dem Gerichtsvollzieher diese Zwangsvollstreckungsangelegenheit zu entziehen und einen anderen Gerichtsvollzieher mit der kurzfristigen Durchführung zu beauftragen.

Für diesen Fall wird beantragt,

den Gerichtsvollzieher .......... anzuweisen, die vorschussweise eingezahlten ........ EUR unverzüglich zurückzuerstatten.

Hochachtungsvoll



RA




Besten Dank hierfür!
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