laufende ZV + weiterer VB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Aelizia
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#1

01.10.2024, 15:36

Hallo zusammen :wink1

Folgender Sachverhalt:
Forderung aus Vollstreckungsbescheid (A). Der Schuldner ist zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen. Haftbefehl beantragt. Der GVZ konnte den Schuldner mehrfach nicht antreffen. Für die weitere Vollstreckung liegt jetzt ein Beschluss zur Vollstreckung zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen vor.

Wegen einer anderen Forderung ist jetzt ein anderer Vollstreckungsbescheid (B) erlassen worden. Diese Forderung war nicht Gegenstand der bisherigen ZV.

Frage dazu:
Der Beschluss (Vollstreckung zur Nachtzeit) erfasst 'nur' die Forderung der bisherigen Vollstreckung (A).
Nicht die des neuen Vollstreckungsbescheides.

Gibt es eine Möglichkeit den Vollstreckungsbescheid B in die laufende ZV mit einzubinden?
Chmisp
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#2

01.10.2024, 15:59

Hast du den GV mal angerufen? In der Regel wird der selbst ein Interesse daran haben, beide Titel gleichzeitig zu vollstrecken. Das wäre daher meine erste Anlaufstelle.

Ansonsten kannst du einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen, den Beschluss zu erweitern.
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#3

01.10.2024, 16:07

Chmisp hat geschrieben:
01.10.2024, 15:59
Ansonsten kannst du einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen, den Beschluss zu erweitern.
Ah, danke für den Hinweis! Seltsamerweise bin ich noch gar nicht auf die Idee gekommen, dass das gehen könnte. ;)

Den Gerichtsvollzieher hab ich noch nicht erreichen können. Der hat ja vielleich auch noch nen Hinweis.
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#4

02.10.2024, 08:44

Den Gerichtsvollzieher habe ich erreicht. Er sagte, ich soll ihm zu der neuen Forderung (Vollstreckungsbescheid B) einen Antrag ZV+EV schicken. Parallel zu der ZV mit dem Nachtbeschluss.

Meine Frage noch dazu:
Den Nachbeschluss benötigt der GVZ im Original, oder?
Muss ich für die Fortsetzung der ZV wieder das Formular verwenden?
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#5

02.10.2024, 09:11

Der GVZ bekommt immer das Original.
Deine 1. ZV läuft doch noch? Was willt du da mit Formular und Fortsetzung, verstehe ich gerade nicht? Übersende Beschluss zur weiteren Verwendung und gut würde ich sagen
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Aelizia
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#6

02.10.2024, 10:56

Ich habe seit der Formulareinführung tatsächlich keinen Nachtbeschluss in ZV-Sachen benötigt, deshalb war ich mir unsicher, ob man den mit dem Antrag auf Zwangsöffnung vielleicht auch mit dem Formular einreichen muss. Ähnlich wie zB. einen Haftbefehl.
Aber wenn mal was ohne Formular geht, ist ja auch schön :-) Danke!
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#7

02.10.2024, 11:05

also ich habe bisher noch keinen gemacht aber es ist ja mMn keine neue Angelegenheit sondern gehört zum vorherigen Antrag würde ich sagen, nur Nacht alleine geht ja nicht
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