ZV-Möglichkeiten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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StarsinEyes
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#1

01.08.2024, 09:33

Guten Morgen,

ich bin gerade etwas ratlos. Wir haben einen Titel gegen eine Firma. Die reagiert nicht und bezahlt auch nichts. Wir haben bereits Abnahme der VA + Einholung von Drittauskünften beauftragt. Zu dem Termin zur Abgabe der VA ist erwartungsgemäß niemand erschienen. Die Drittauskünfte haben ein paar Konten hervorgebracht, Kfz sind keine vorhanden. Die Konten haben wir gepfändet. Leider sind hier wohl eher keine Zahlungen zu erwarten, da die Konten leer sind.
Inzwischen ist die Firma an ihrem Firmensitz nicht mehr anzutreffen. Im HR ist keine Änderung eingetragen und niemand weiß wo diese Firma hin ist. Der Geschäftsführer ist inzwischen auch umgezogen ohne sich umzumelden. Habt ihr noch Ideen, wie wir das Geld eintreiben könnten bzw. an die Firma ran kommen?

Mir fällt gerade tatsächlich nur noch ein zu prüfen, ob wir Insolvenzantrag stellen können/sollten.

:thx
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paralegal6
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#2

01.08.2024, 10:32

Hast du denn mal in den Bekanntmachungen geguckt ob evtl was eröffnet ist? Antrag stellen machen wir grds nicht, da es teuer ist und der Mandant die Kosten trägt, schlechtestenfalls wird mangels Masse angewiesen. Haftbefehl schon beantragt?
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Anahid
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#3

01.08.2024, 12:44

Was bringt Dir ein Haftbefehl, wenn der GF nicht mehr auffindbar ist @paralegal?

Ansonsten wie paralegal: Mal im HR und in den InsO-Bekanntmachungen schauen, ob da irgendwas zu dieser Firma drin steht. Wenn Du de GF nicht mehr auffinden kannst, dann wird die Sache leider einfach nicht beitreibbar sein.
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Pitt
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#4

01.08.2024, 13:47

In so einer Situation würde ich als Gläubiger auf keinen Fall einen Insolvenzantrag stellen, da Euer Mandant auf den Verfahrenskosten sitzenbleibt, wenn beim Insolvenzschuldner nichts zu holen ist. Es kann auch sein, dass bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, aber das Insolvenzantragsverfahren noch nicht eröffnet worden ist. Dann findet man noch nichts im Internet und muss im Zweifelsfall beim Insolvenzgericht telefonisch nachfragen.
Handelt es sich um eine GmbH? Dann würde ich zunächst die Gesellschafterliste einsehen. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter oder sind weitere Gesellschafter vorhanden? Grundsätzlich ist der Geschäftsführer verpflichtet, dem Handelsregister eine ladungsfähige inländische Geschäftsanschrift mitzuteilen. Verstößt er dagegen, kann vom Handelsregister ein Ordnungsgeld festgesetzt und in letzter Konsequenz auch die Löschung der Gesellschaft von Amts wegen vorgenommen werden. Wenn man das HR über den aufgegebenen Geschäftssitz informiert, nimmt es Kontakt zum Geschäftsführer/Gesellschafter auf und fordert diese zunächst unter Fristsetzung auf, eine neue ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Wenn weitere Gesellschafter vorhanden sind, diese anschreiben und über die aktuelle Situation und deren rechtliche Konsequenzen informieren. Bevor man hier weiteres Geld in die Zwangsvollstreckung investiert, müsste man abklären, ob hier eine Firmenbestattung vorliegt und ob möglicherweise Ansprüche gegen Gesellschafter/Geschäftsführer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Eingehungsbetruges in Betracht kommen. Wie weit man mit den Recherchen geht, hängt auch davon ab, über welche Forderungshöhe man spricht. Man kann z. B. recherchieren, ob der untergetauchte Geschäftsführer/Gesellschafter aktuell oder in der Vergangenheit schon bei anderen Firmen ähnliches durchgezogen hat oder schon eine neue Firma betreibt.
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#5

01.08.2024, 18:14

Pitt hat geschrieben:
01.08.2024, 13:47
In so einer Situation würde ich als Gläubiger auf keinen Fall einen Insolvenzantrag stellen, da Euer Mandant auf den Verfahrenskosten sitzenbleibt, wenn beim Insolvenzschuldner nichts zu holen ist. Es kann auch sein, dass bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, aber das Insolvenzantragsverfahren noch nicht eröffnet worden ist. Dann findet man noch nichts im Internet und muss im Zweifelsfall beim Insolvenzgericht telefonisch nachfragen.
Die Auskunft kriegst Du nicht (mehr). Früher habe ich die auch bekommen. Jetzt erhielt ich von einem Gericht hier in der Umgebung die Mitteilung, dass über Antragsverfahren keine Auskunft erteilt werden darf.
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#6

01.08.2024, 18:58

OK, letzten Herbst hat es beim hiesigen Gericht noch funktioniert.
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#7

18.08.2024, 12:19

Hallo zusammen,

ich benötige ein paar Tipps..

Es geht um eine Forderung von über 8.000 €. Kontopfändung ging ins Leere, deshalb wurde ein GVZ beauftragt. Dieser rief mich an und sagte, wir müssten gemeinsam die weitere Vorgehensweise absprechen, weil er sozusagen "mit seinem Latein am Ende ist". Der Sch. spricht kaum Deutsch, deshalb müsste er einen Dolmetscher hinzuziehen. Das Problem jedoch ist, dass der Schuldner unzuverlässig ist. Der GVZ hatte bereits 2 Termine mit ihm vereinbart, zu denen er nicht erschien. Der GVZ konnte den Arbeitgeber ermitteln und hat sich dort erkundigt. Der Schuldner fährt für das dortige Unternehmen Waren aus... Verdienst mtl. 500 €, also würde eine Lohnpfändung auch ins Leere gehen.

Ein HB würde auch nichts bringen, weil bereits jetzt bekannt ist, dass der Schuldner vermögenslos ist. Ein Durchsuchungsbeschluss bringt auch nichts, da es sich bei der Wohnung um eine "Bruchbude" handelt, so der GVZ. Der GVZ hat in dem Haus mehrere "Kunden" und kennt die Gegend und das Haus gut. Alles würde nur unnötige weitere Kosten auslösen. Der Schuldner ist 1967 geboren und wird womöglich keine "richtige" Festanstellung mehr anstreben. Zudem vermutet der GVZ, dass der Schuldner wieder zurück nach Bulgarien gehen wird.

Ich habe mit dem GVZ jetzt vereinbart, dass er uns die Unterlagen + Kostenrechnung schickt und wir uns was überlegen werden. Ich vermute, die Forderung kann unsere Mandantschaft als uneinbringlich ausbuchen. :kopfkratz

Oder hat noch jemand eine Idee? :nachdenk
Liebe Grüße

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#8

18.08.2024, 16:16

Ich stelle mir die Frage bzgl. der "Einkommensdifferenz". Wenn man davon ausgeht, dass der Schuldner lediglich 500,00 EUR Brutto/Netto, mtl., erhält, von welchen Weiteren Einkünften bestreitet dieser seinen Lebensunterhalt? Wie werden die mtl. Mietzahlungen sichergestellt? (Kann hier ggf. Pfändung bei Vermieter vorgenommen werden?) Wenn dieser BKF für ein Unternehmen ist, besitzt dieser privat ein KFZ? (Sachpfändungsmöglichkeit?) Wenn unbekannt, liegt gegen den Schuldner eine aktuelle VAK vor? (Vollstreckungsportal einmal abgefragt?) Bestand / besteht gegen den Schuldner ein InsO-Verfahren?

Wenn der Schuldner unzuverlässig sein soll, schlage ich Folgendes vor:

Antrag auf VAK-Abnahme, wenn Termin nicht eingehalten -> HB-Verfahren und im Anschluss daran mit einem Dolmetscher die VAK abnehmen lassen.
Wir hatten einen ähnlichen Fall, wo wir mit dem ArbG vereinbaren konnten, wann der Schuldner am Arbeitsplatz anzutreffen ist. Dies teilten wir dem zuständigen GVZ mit und die VAK-Abnahme geschah zwecks Vermeidung einer Verhaftung am Arbeitsplatz. Hier müsste man mal mit dem ArbG ins Gespräch gehen.

All dies würde ich zunächst bzgl. eines Überblicks über die Vermögensverhältnisse erst einmal recherchieren.
Gruß
Oli

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#9

19.08.2024, 09:32

Danke für den Tipp, Oli.
Liebe Grüße

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#10

19.08.2024, 16:48

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Gruß
Oli

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