Rückerstattung Gerichtskosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Musti
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#1

07.07.2024, 16:43

Hallo, hatte bisher mit Zwangsvollstreckung nicht so viel zu tun gehabt.

Ich hatte für den Kläger eine Klage eingereicht, die Gerichtskosten wurden vorgestreckt. Wie haben ein VU erhalten. Ich hatte im Rahmen des KFA die Gerichtskosten mit beantragt, um diese später vollstrecken zu können.

Nun erhalte ich von der Zentralen Zahlstelle die Abrechnung über die Gerichtskosten. Unser Rechnungsbetrag ist 0,00 Euro, da 100 % vorgestreckt. Der Gegner solle nun eine Rechnung über 100 % der Gerichtskosten durch die Zentrale Zahlstelle erhalten.

"Die Zahlungen werden bei anderen Verfahrensbeteiligten verrechnet"

Wie läuft das nun weiter? Muss ich diese noch vollstrecken oder erstattet die Justizkasse die Gerichtskosten nach Erhalt durch den Gegner an mich zurück?

Danke
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paralegal6
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#2

08.07.2024, 06:35

Die GK müsstest du doch im KFB mit drin haben? Schreibst du ja auch, dass du das beantragt hast. Dann vollstreckst du die natürlich, da sie in der Summe enthalten sind.
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Anahid
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#3

08.07.2024, 10:25

"Die Zahlungen werden bei anderen Verfahrensbeteiligten verrechnet" bedeutet, dass die im Rahmen der Kostenfestsetzung gegen die Gegenseite festgesetzt werden. Den KFB hast Du ja noch nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk, aber manche sind grottenschlecht verpackt! :katze2
Musti
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#4

08.07.2024, 13:20

Vielen Dank
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