Pfändung Geschäftsanteile des Schuldners an eine GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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5pe3dy
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#1

11.06.2024, 16:14

Hallo zusammen,

ich muss zum ersten mal die Geschäftsanteile des Schuldners an einer GmbH pfänden.

Hierzu muss ich die amtlichen Formulare nutzen oder? Also das Formular für einen PfÜB?

Wo trage ich das ganze dann ein?

Vielleicht kann mir einer kurz helfen.

Danke und Grüße in die Runde
legalspecialist
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#2

11.06.2024, 16:24

Joahr, Du nutzt das amtliche Formular.
Bei dem "alten" Formularen schreibst du deinen Anspruch unter "G" ein:

"Gepfändet wird der angebliche Geschäftsanteil des Schuldners an der ... Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DS zu ...), sowie der Anspruchs des Schuldners gegen diese Drittschuldnerin auf Auszahlung der fälligen und weiter fortlaufenden Nutzungen (Gewinnbeteiligung)."

Klick mich an
Gruß
Oli

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#3

11.06.2024, 16:26

Hallo,

das trägst Du unter "K" ein, neues Formular

Gruß Hühnerhaufen
5pe3dy
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#4

11.06.2024, 16:39

Ich danke Euch für die schnelle Antworten!!

Leider werd ich es in der Praxis wieder nicht ausprobieren können - grad hat der Insolvenzverwalter uns den Eröffnungsbeschluss geschickt und bittet uns, die Forderung zur Tabelle anzumelden...
legalspecialist
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#5

11.06.2024, 16:42

:motz ...."viel Erfolg" bei der Forderungsdurchsetzung ... :-/
Gruß
Oli

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#6

15.06.2024, 07:53

Moin, ich soll versuchen bei einer GmbH iL noch etwas zu pfänden, das InsV wurde bereits abgelehnt mangels Masse, lohnt sich da noch VAK oä?
https://www.iww.de/ve/archiv/juristisch ... den-f40535
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legalspecialist
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#7

15.06.2024, 08:22

Guten Morgen,

die Frage ist ja dann, ob sich die ZV-Kosten überhaupt "noch" lohnen?
Wenn ihr anderweitig keinen "Vermögensüberblick" habt, dann lohnt sich die VAK wahrscheinlich schon.
Gruß
Oli

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#8

15.06.2024, 09:13

Ich war davon ausgegangen dass bei Ablehnung mangels Masse eh nichts da ist, aus den Bilanzen wird sich ja auch nichts anderes ergeben :/
Offtopic: Dein neuer Nick hat mich verwirrt🤣
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#9

15.06.2024, 09:24

paralegal6 hat geschrieben:
15.06.2024, 09:13
Ich war davon ausgegangen dass bei Ablehnung mangels Masse eh nichts da ist, aus den Bilanzen wird sich ja auch nichts anderes ergeben :/
Deswegen schrieb ich ja, "überhaupt lohnen?"
Ich würde die Akte den "Gezeiten des Büros" überlassen -> auf Staubschicht warten, denn bei NachlassInsO von Erblassern können sich die Erben ja auch des Beschlusses "Abweisung mangels Masse" vor persönlichem zugriff entsprechend schützen... :D :D :D :D
paralegal6 hat geschrieben:
15.06.2024, 09:13
Offtopic: Dein neuer Nick hat mich verwirrt🤣
Zeit für Veränderung :kopfkratz :lolaway :kopfkratz :lolaway :banane
Gruß
Oli

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