bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich das richtige Unterforum erwischt habe. Falls nicht, bitte verschieben.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich völlig falsch liege.
Wegen einer Sachbeschädigung wurde im Strafverfahren ein Adhäsionsantrag gestellt. Im Strafurteil ist genannt:
"Der Angeklagte wird ferner gemäß seinem Anerkenntnis verurteilt wegen der Taten [...] zu zahlen. Das Zahlungsurteil ist vorläufig vollstreckjbar. Der Angeklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden."
So weit, so gut.
Gegen das Urteil hat der Anwalt des Angeklagten vollumfänglich Berufung eingelegt.
Ich habe jetzt wegen der Zwangsvollstreckung eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragt. Die Geschäftsstelle lehnt diesen Antrag jedoch damit ab, dass eine vollständige Berufung eingelegt wurde.
Hatte jemand schon mal so einen Fall? Vielen Dank für Euren Input
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)