Ich brauche bitte Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Wir haben ein Teil-Anerkenntnisurteil. Wir (Beklagte) zahlen Betrag X Zug um Zug gegen die Herausgabe diverser Schmuckstücke. Annahmeverzug ist im Urteil nicht mit aufgenommen. Der Kläger ist Deutscher, lebt aber in Portugal. Der Schmuck selbst ist in Deutschland in einem Bankschließfach. Der Bevollmächtigte des Klägers lehnt die Zahlung unserer Mandantin ab, das Konto seines Mandanten teilt er ebenfalls nicht mit. Er will die Abwicklung zurückstellen, bis das Verfahren gänzlich beendet ist. Unsere Mandantin wünscht nun die ZV.
Mit "meiner" OGVin habe ich bereits telefoniert. Sie hat auch keine Idee, wie hier zu vollstrecken ist.
Habt ihr Ideen?
Teil-Anerkenntnisurteil Zug um Zug Vollstreckung in Portugal
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3162
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Wenn der Drittschuldner in D ist schonmal gut, allerdings ist Annahmeverzug nicht tituliert, was grosser Mist ist. Man muss dem Gegner dann den Schmuck anbieten, das geht so einfach in Portugal nicht. Titel hätte man sich schenken können. Könnte höchstens ne vertretbare Handlung sein wenn die Bank das öffnen kann, aber wissen tu ich es leider nicht
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3162
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Ich würde den weiteren Gang des Verfahrens abwarten und evtl Annahmeverzug noch irgedwie rein zu bekommen versuchen
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich glaube auch nicht, dass Du da weiterkommst ohne den Annahmeverzug, denn das Geld muss dem Schuldner "angeboten" werden durch den Gerichtsvollzieher; aufgrund des Wohnsitzes in Portugal hast Du aber keine Zuständigkeit eines deutschen GV. Du kannst also nur den Titel um europäischen Vollstreckungstitel erklären lassen und dann müsste in Portugal vollstreckt werden. Kann der GV dort den Annahmeverzug herbeiführen, dann kannst Du den Schmuck aus dem Bankschließfach pfänden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.