vollstreckung minderjähriger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kubert11

#1

09.12.2007, 08:56

hallo darf ein gerichtsvollzieher einem minderjährigen eine zwangsvollstreckung androhen(17) ...auch wenn sie an die erziehungsberechtigen gegangen sind.
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Sunny
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#2

09.12.2007, 10:07

Damit musst du dich an nen Anwalt wenden, denn wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

@Andreas: BITTE SCHLIESSEN!!!!!!!
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GV Alt
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#3

09.12.2007, 10:13

Ich sehe das nicht als Rechtsberatung an. - Sobald ein wirksamer Titel gegen einen Minderjährigen vorliegt, kann vollstreckt werden. Da die Vollstr.-Androhung an die gesetzl. Vertreter gegangen ist, dürfte auch ein ordnungsgemäßer Titel vorliegen.

Es ist Sache der gesetzl. Vertreter, sich um die Belange des Kindes zu kümmern.
Teddybär14
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#4

09.12.2007, 10:41

Wie jetzt, verstehe ich das richtig, dass man aus einem Vollstreckungstitel gegen Minderjährige vollstrecken kann?
Ich bin eine Null auf dem Gebiet, habe aber einen Titel gegen eine Minderjährige vorliegen, weil ich das vorher nicht gewusst habe.
Der GV hat mir die Unterlagen zurückgeschickt mit dem Bemerken, dass er aufgrund der Minderjährigkeit die ZV eingestellt hat.
Und nu ??

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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petramaus
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#5

09.12.2007, 11:02

Hallo Teddybär!

Wir hatten einmal ein ähnliches Problem. Hatten gegen die minderjährige Enkelin unseres Mandanten vollstreckt gehabt, die dann durch ihren Vater widerspruch gegen die Vollstreckung eingelegt hat (sittenwidrig glaub ich u so). Weiß auch nicht mehr genau wie das da gelaufen ist, auf jeden Fall hatte die Schuldnerin im Widerspruchsverfahren dann verloren und wir konnten dann doch vollstrecken und die Enkelin musste dann die EV abgeben (mit 13 oder 14 glaub ich).

Hab jetzt leider auch die Akte nicht da, sonst könnt ich vielleicht genaueres sagen.
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
StineP

#6

09.12.2007, 11:40

Dennoch sind wir kein Forum für Leute, die nicht den Rechtsberufen angehören...

Ich habe Andreas bereits angeschrieben.
Andreas

#7

09.12.2007, 13:16

...und der macht hiermit zu :wink:

@GV Alt:

Ganz gleich, ob es Rechtsberatung ist oder nicht - dieses Forum steht völlig Berufsfremden nicht offen, denn wenn wir eine Anlaufstelle für alle würden, die grenzwertige Auskünfte erbitten, müßten wir ziemlich oft hart an der Grenze leben, ob es nun Rechtsberatung ist oder nicht...

Und das Risiko ist mir einfach zu groß.
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