![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Guten Morgen in die Runde.
Wir haben aufgrund einer Doppelzahlung durch 2 unterschiedliche Drittschuldner eine Überzahlung in Höhe von € 800,00. Ich hatte den Schuldner angeschrieben und darum gebeten, uns seine Konto-Nr. mitzuteilen, damit ich an ihn erstatten kann.
Jetzt meldet sich der Schuldner und fragt an, ob es möglich wäre, den Betrag aufzusplitten: € 300,00 an ihn selbst und € 500,00 an einen GV (die entsprechende DR-Nr. für den Verw.-Zweck hat er mir angegeben). Vermutlich hat der Schuldner noch mehrere Gläubiger im Nacken sitzen. Im Prinzip finde ich das ja eine gute Idee. Ich frage mich aber trotzdem, ob wir das dürfen.
Weiß das jemand?
Viele Grüße
Flora