ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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zum Arbeitslosengeld stimme ich dir zu, allerdings bekommt er kein Gehalt wenn er Krankengeld erhalten hat
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Jetzt hat der Mandant mir einen Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit aus Juni 2023 vorgelegt, über den nach seinen Angaben noch nicht entschieden worden ist. Dort steht für den Leistungszeitraum Juni als Leistungsbetrag 0,00 € und dazu eben der Hinweis, dass darüber noch nicht entschieden worden ist. Auf die Idee, dort einmal nachzuhaken, wie der Stand der Dinge ist, ist er offenbar nicht gekommen.
- paralegal6
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ja so Mandanten kenne ich. Muss er aber selber nachfragen, wäre ansonsten ne eigenständige Angelegenheit mit neuen Gebühren. Einen Antrag muss er zurück nehmen, entwerder Jobcenter oder ZV für Juni, beides geht halt nicht.
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- Kennt alle Akten auswendig
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Der Vergleich ist m.E. so auszulegen, dass der Zahlungsanspruch bzgl. des Bruttogehalts unter der auflösenden Bedingung steht, dass daran Ansprüche Dritter bestehen.
Daraus folgt aus zwangsvollstreckungsrechtlicher Sicht, dass das Bestehen von Ansprüchen Dritter allenfalls im Klauselerteilungsverfahren nach §726 I ZPO zu beachten wäre und auch nur dann wenn der Gläubiger beweisbelastet wäre.
Vorliegend dürfte aber der Schuldner beweisbelastet sein, sodass er etwaige Ansprüche Dritter mit der Vollstreckungsgegenklage nach §767 ZPO geltend machen müsste.
Wenn also eine Vollstreckungsklausel vorliegt kann m.E. das Vollstreckungsorgan problemlos vollstrecken.
Natürlich sollte man vorher prüfen, ob es Ansprüche Dritter gibt um nicht ohne Not in eine Vollstreckungsgegenklage reinzurennen.
Daraus folgt aus zwangsvollstreckungsrechtlicher Sicht, dass das Bestehen von Ansprüchen Dritter allenfalls im Klauselerteilungsverfahren nach §726 I ZPO zu beachten wäre und auch nur dann wenn der Gläubiger beweisbelastet wäre.
Vorliegend dürfte aber der Schuldner beweisbelastet sein, sodass er etwaige Ansprüche Dritter mit der Vollstreckungsgegenklage nach §767 ZPO geltend machen müsste.
Wenn also eine Vollstreckungsklausel vorliegt kann m.E. das Vollstreckungsorgan problemlos vollstrecken.
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Vielen Dank für die Erläuterungen! Die Vollstreckungsklausel wurde erteilt + Zustellung ist bereits erfolgt.
Ich bin immer wieder begeistert, wie sich die Forenteilnehmer hier gegenseitig unterstützen. Danke an alle Antwortenden!
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- jojo
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Nur mal so: Der Titel ist zu unbestimmt, bei mir hätte es da schon keine vA gegeben.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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