Hallo,
ich habe folgenden Fall: Es liegt ein Versäumnisurteil vor, wonach der Schuldner verurteilt wird, den Gläubiger von einer Verbindlichkeit von 100.000,00 Euro gegenüber dem Finanzamt zu befreien.
Der Gläubiger hat diese Forderung selbst noch nicht an das Finanzamt gezahlt. Hinter dem Schuldner steht eine Haftpflichtversicherung und ich soll jetzt den oben genannten Anspruch bei der Haftpflichtversicherung pfänden.
Ich habe ja aber keinen Zahlungstitel, sondern nur dieses Versäumniusurteil, dass sagt, der Schuldner wird verurteilt, den Gläubier von einer Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 100.000,00 Euro aus dem Bescheid..... zu befreien.
Was kann ich damit machen bzw. wie muss meine Pfändung gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schuldners aussehen? Hat hierzu jemand einen Tipp für mich?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße
Ramona
Versäumnisurteil mit Befreiungsanspruch?
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Wenn ich mich richtig entsinne, gibt es da ein BGH-Urteil, wonach der Befreiungsanspruch des Versicherten ggü. einer Haftpflichtversicherung nicht direkt pfändbar ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Ich suche grad noch ... Ist schon ewig her, deshalb weiß ich das nicht mehr so genau, ist nur noch irgendwie im Hinterkopf hängen geblieben.
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 2C%20421).
Da wird auf das Urteil verwiesen.
https://research.wolterskluwer-online.d ... f7c07fb7c2
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ja vielen Dank, so richtig schlau werde ich daraus leider noch nicht.
In meinem Fall ist der Gläubiger hier eine Privatperson, Schuldner eine GmbH, die eine Haftpflichtversicherung hat. Schuldner wurde verurteilt, den Gläubiger von einer Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt zu befreien. Gezahlt hat diese Verbindlichkeit beim Finanzamt bisher keiner (weder Gläubiger, noch Schuldner noch dessen Haftpflichtversicherung). Schuldner ist untergetaucht, Haftpflichtversicherung ist da, reagiert aber nicht auf unsere Schreiben.
Chef sagt, ich soll jetzt pfänden bei der Haftpflichtversicherung. Ich weiß aber nicht, ob ich das mit diesem Titel überhaupt kann (kein Zahlungstitel, sondern lediglich verurteilt zur Befreiung) bzw. wie ich den Anspruch in meinem Pfüb beziffern muss.
In meinem Fall ist der Gläubiger hier eine Privatperson, Schuldner eine GmbH, die eine Haftpflichtversicherung hat. Schuldner wurde verurteilt, den Gläubiger von einer Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt zu befreien. Gezahlt hat diese Verbindlichkeit beim Finanzamt bisher keiner (weder Gläubiger, noch Schuldner noch dessen Haftpflichtversicherung). Schuldner ist untergetaucht, Haftpflichtversicherung ist da, reagiert aber nicht auf unsere Schreiben.
Chef sagt, ich soll jetzt pfänden bei der Haftpflichtversicherung. Ich weiß aber nicht, ob ich das mit diesem Titel überhaupt kann (kein Zahlungstitel, sondern lediglich verurteilt zur Befreiung) bzw. wie ich den Anspruch in meinem Pfüb beziffern muss.
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Du hast Beitrag #2 schon gesehen?Ramona hat geschrieben: ↑22.01.2024, 14:20ja vielen Dank, so richtig schlau werde ich daraus leider noch nicht. ...
Chef sagt, ich soll jetzt pfänden bei der Haftpflichtversicherung. Ich weiß aber nicht, ob ich das mit diesem Titel überhaupt kann (kein Zahlungstitel, sondern lediglich verurteilt zur Befreiung) bzw. wie ich den Anspruch in meinem Pfüb beziffern muss.
Zuletzt geändert von icerose am 22.01.2024, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Der Freistellungsanspruch ist kein Zahlungsanspruch, wie Du selbst oben schon überlegst und in dem von mir verlinkten IWW-Beitrag ausgeführt wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.