ich bräuchte eure Zwangsversteigerungserfahrung.
Zum Hintergrund: Wir haben für unseren Mandanten Gesellschaftsanteile an einer GmbH gepfändet (unser Schuldner ist alleiniger Gesellschafter). Unter anderem haben wir auch das Recht auf Kündigung der Gesellschaft gepfändet. Der entsprechende PfÜB wurde antragsgemäß erlassen und zugestellt. Hiernach kündigten wir für unseren Mandanten die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023.
Damit unser Mandant nun an sein Geld kommt, möchte ich nun die Gesellschaftsanteile zu Geld machen. Ich muss doch jetzt die Zwangsversteigerung über einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder? Wie sieht denn mein Auftrag aus? Reicht es aus, wenn ich schreibe, dass wir gemäß PfÜB gepfändet haben und aufgrund der erklärten Kündigung nunmehr die Zwangsversteigerung beauftragen? Gibt es hier noch irgendwelche Formvorschriften? Ich habe noch nie eine Zwangsversteigerung beauftragt und im Internet finde ich nur Zwangsversteigerungsmuster für Grundstücke.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe
![Weihnachten :xmas](./images/smilies/xmas1.gif)