ich bin hier schon lange Leser und habe jetzt selbst eine Frage zu folgender Forderungsaufstellung und der Antwort des Gerichtsvollziehers:
Es gibt einen Festsetzungsbescheid und zahlreiche Kosten durch Zwangsvollstreckungen. Dürfen die Kosten durch ZVS nicht verzinst werden, oder was ist hier vom GV in seiner Antwort gemeint? Ich dachte es handelt sich bei den Kosten der Zwangsvollstreckung um Prozesszinsen nach § 291 BGB?
Viele Grüße
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)