ich bin Neuling auf dem Gebiet und bisher hat eigentlich die dritte Mahnung oder ein Teilzahlungsvertrag bzw. ein Mahnbescheid (MB) immer gereicht, dass der Schuldner (immer überall m, w, d!) bezahlt hat. Nun müssen doch einige ZVs beantragt werden. Den 1. Antrag (ZVA) habe ich selbst ausgefüllt und mit einem Begleitschreiben an die zuständige GVZin versehen. Bevor ich den 2. ausfülle, hoffe ich hier vielleicht noch ein paar Tipps zu bekommen.
1. Es wird wohl so mind. 2-4 Wochen dauern bis eine Antwort von dem jeweiligen GV (überall immer m, w, d!) kommt oder gibt es da sowas wie eine Eingangsbestätigung?
2. Ich hab das alles eh per Einschreiben verschickt, da der Vollstreckungsbescheid mitgeschickt werden muss. Ist das übertrieben?
3. Wie halte ich die Kosten allgemein gering für uns, wenn der Schuldner (m, w, d) doch nicht zahlt?
4. Im Hinweisblatt steht nichts zu Modul G "Gütliche Erledigung, Zahlungsvereinbarung (§ 802b ZPO)" und ich habe auch nichts hier im Forum gefunden:
Generell würde ich als Laie und netter (dummer) Mensch ja eine gütliche Erledigung vorziehen und hab das im 1. Antrag auch angekreuzt... Stelle aber nun nach Recherche hier fest, dass das vom ZV berechnet wird/werden kann. Was meinen die Profis dazu? Wann hat das Sinn den Haken bei "Der Vollstreckungsauftrag beschränkt sich auf die gütliche Erledigung." zu setzen? Oder einer Ratenzahlung (bei Forderungen von 100 oder weniger EUR) zuzustimmen, wenn außer "Kann nicht zahlen" keine Reaktion vom Schuldner kam auf meine Bemühungen, das ohne MB zu lösen. Bonität wurde vorab überprüft, die ist Risikoklasse 1, sehr gut oder maximal 3.
5. Bringt das Buch für Laien was: "Zwangsvollstreckung für Anfänger Taschenbuch – 9. Oktober 2023 von Benno Heussen (Autor), Maximilian Damm (Bearbeitung), 49,00 € ?
6. Sonst noch ein Tipp?

Danke fürs Lesen und Antworten.

Neulinger