Hallo zusammen,
habe hier den Nachlass-/Miterbenanteil meiner Schuldnerin gepfändet. Die Drittschuldner haben bisher keine Erklärung abgegeben, das möchte ich jetzt nochmal anmahnen.
In dem Zusammenhang hätte ich gern gewusst, denn ich find da leider nichts, ob ich nicht die Herausgabe des Nachlassverzeichnisses verlangen kann. Und wenn ja, wo krieg ich das her? Müssen die Erben das erstellen, haben die das vielleicht sowieso oder??? Ich steh diesbezüglich jetzt wirklich völlig aufm Schlauch..
Vielen Dank und viele Grüße
Herausgabe Nachlassverzeichnis nach Pfändung
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Die Herausgabe eines Nachlassverzeichnisses kann man nicht pfänden, da es erst erstellt werden muss. Das NV muss von dem erstellt werden, der im Besitz des Nachlasses ist.
Wie suncat schon geschrieben hat, muss man klagen - Stufenklage (a. Erteilung des NV, b. wegen des daraus zu ersehenen Anspruchs)