Eine Zwangsvollstreckung darf ja frühestens ab 2 Wochen nach Zustellung des Titels beginnen.
Ist damit die Zustellung des Titels an den Gläubiger oder die Zustellung des Titels an den Schuldner gemeint?
Weil auf dem Titel, den wir als Gläubiger erhalten, steht ja nicht immer drauf, wann der Titel dem Schuldner zugestellt wurde.
Woher weiß man dann, ab welchem genauen Datum die Zwangsvollstreckung in Auftrag gegeben werden darf?
Zwangsvollstreckung erst nach 2 Wochen nach Zustellung des Titels an Schuldner oder an Gläubiger?
- paralegal6
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https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ... llt%20sind.
Steht auf der vollstreckbaren Ausfertigung eigentlich drauf. Gemeint ist natürlich die Zustellung an den Schuldner
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 32323.html
Steht auf der vollstreckbaren Ausfertigung eigentlich drauf. Gemeint ist natürlich die Zustellung an den Schuldner
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 32323.html

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Auf welchem Titel steht denn bitte die Zustellung nicht drauf? Die Zustellung des Titels und der Nachweis sind eine Vollstreckungsvoraussetzung!mistral hat geschrieben: ↑18.09.2023, 21:04Eine Zwangsvollstreckung darf ja frühestens ab 2 Wochen nach Zustellung des Titels beginnen.
Ist damit die Zustellung des Titels an den Gläubiger oder die Zustellung des Titels an den Schuldner gemeint?
Weil auf dem Titel, den wir als Gläubiger erhalten, steht ja nicht immer drauf, wann der Titel dem Schuldner zugestellt wurde.
Woher weiß man dann, ab welchem genauen Datum die Zwangsvollstreckung in Auftrag gegeben werden darf?
