Zwangsvollstreckung erst nach 2 Wochen nach Zustellung des Titels an Schuldner oder an Gläubiger?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mistral
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#1

18.09.2023, 21:04

Eine Zwangsvollstreckung darf ja frühestens ab 2 Wochen nach Zustellung des Titels beginnen.

Ist damit die Zustellung des Titels an den Gläubiger oder die Zustellung des Titels an den Schuldner gemeint?

Weil auf dem Titel, den wir als Gläubiger erhalten, steht ja nicht immer drauf, wann der Titel dem Schuldner zugestellt wurde.

Woher weiß man dann, ab welchem genauen Datum die Zwangsvollstreckung in Auftrag gegeben werden darf?
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paralegal6
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#2

18.09.2023, 23:26

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ... llt%20sind.
Steht auf der vollstreckbaren Ausfertigung eigentlich drauf. Gemeint ist natürlich die Zustellung an den Schuldner
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 32323.html
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Anahid
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#3

19.09.2023, 12:54

mistral hat geschrieben:
18.09.2023, 21:04
Eine Zwangsvollstreckung darf ja frühestens ab 2 Wochen nach Zustellung des Titels beginnen.

Ist damit die Zustellung des Titels an den Gläubiger oder die Zustellung des Titels an den Schuldner gemeint?

Weil auf dem Titel, den wir als Gläubiger erhalten, steht ja nicht immer drauf, wann der Titel dem Schuldner zugestellt wurde.

Woher weiß man dann, ab welchem genauen Datum die Zwangsvollstreckung in Auftrag gegeben werden darf?
Auf welchem Titel steht denn bitte die Zustellung nicht drauf? Die Zustellung des Titels und der Nachweis sind eine Vollstreckungsvoraussetzung!
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#4

19.09.2023, 13:52

Anahid hat geschrieben:
19.09.2023, 12:54
Die Zustellung des Titels und der Nachweis sind eine Vollstreckungsvoraussetzung!
Was auch diese Frage beantworten dürfte:
mistral hat geschrieben:
18.09.2023, 21:04
Ist damit die Zustellung des Titels an den Gläubiger oder die Zustellung des Titels an den Schuldner gemeint?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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